Bundesanwaltschaft
Kasachen-Markwalder soll Immunität verlieren

Die Immunitätskommission des Nationalrates befasst sich am 2. Juli mit der so genannten Kasachstan-Affäre.
Publiziert: 05.06.2015 um 10:45 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 21:59 Uhr
Zu früh aufgeatmet? FDP-Nationalrätin Christa Markwalder.
Foto: Keystone

Die Bundesanwaltschaft hat um die Aufhebung der Immunität von Christa Markwalder (FDP/BE) und Walter Müller (FDP/SG) ersucht, weil Strafanzeigen gegen die beiden Politiker vorliegen.

Das Traktandum gaben die Parlamentsdienste heute Freitag bekannt. Markwalder, die derzeit Vizepräsidentin des Nationalrates ist, werfen zwei Privatpersonen eine Reihe von Straftaten vor, darunter Verletzung des Amtsgeheimnisses und politischer Nachrichtendienst für einen fremden Staat.

Die Bernerin steht im Verdacht, Informationen aus der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates einer Lobbyistin übergeben und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben. Die Lobbyistin soll die Dokumente ihrem Mandanten in Kasachstan weitergereicht haben.

Die Strafanzeige gegen Walter Müller reichten die Jungsozialisten (Juso) ein wegen einer Reise nach Kasachstan, zu der sich Müller im Jahr 2014 hatte einladen lassen. Nach Ansicht der Juso hatte sich der St. Galler bestechen lassen. Gemäss Angaben der FDP-Fraktion hat Müller die Kosten für die Reise nachträglich selber übernommen.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates entschied Anfang Woche, auf eine Strafanzeige gegen Markwalder zu verzichten. Unter anderem begründete sie den Entscheid damit, dass der Inhalt der von Markwalder weitergegebenen Unterlagen bereits bekannt gewesen sei.

Auch das Büro des Nationalrates sah keinen Anlass für disziplinarische Massnahmen. Markwalder habe mit der Herausgabe von Dokumenten zwar formell das Amtsgeheimnis verletzt, sagte Nationalratspräsident Stéphane Rossini (SP/VS) zu Beginn der Sommersession vor dem Parlament.

Es handle sich aber um eine geringfügige Verletzung, sagte Rossini. Markwalder habe ihren Fehler eingestanden. Bei schwerwiegenden Verstössen kann das Büro ein Ratsmitglied bis zu sechs Monate aus einer Kommission ausschliessen. (SDA)

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