Bundesanwaltschaft ermittelt
IS-Videos teilen ist strafbar

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Personen, die IS-Videos geteilt oder verlinkt haben. Sie könnten sich wegen Aufforderung zu Verbrechen oder Unterstützung einer kriminellen Organisation strafbar gemacht haben.
Publiziert: 04.10.2015 um 18:27 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 07:55 Uhr
Das Verlinken von IS-Propaganda-Videos ist aus Sicht der Bundesanwaltschaft ein Delikt.
Foto: keystone

Wer in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter Propaganda-Videos der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) teilt, macht sich in der Schweiz unter Umständen strafbar. Wie die Bundesanwaltschaft gegenüber der «NZZ am Sonntag» bestätigt, wird aktuell gegen mehrere Personen ermittelt, die «auf Social Media IS-Videos verbreitet beziehungsweise verlinkt haben». Es liefen mehr als zwei Dutzend Verfahren, die in Zusammenhang mit dem IS stünden, sagt Sprecherin Anna Wegelin.

Postet jemand auf seinem Facebook-Profil den Link zu einem Enthauptungsvideo der Terrormiliz oder einer anderen Propaganda-Aufnahme, kann er laut Bundesanwaltschaft wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation, Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit und Gewaltdarstellungen zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei handelt es sich um Delikte, die im Falle einer Verurteilung hohe Strafen zur Folge haben können. Auf die Unterstützung einer kriminellen Organisation stehen in der Schweiz so beispielsweise bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldbusse.

Anklage gegen IS-Anhänger

Die Terrormiliz IS beschäftigt die Bundesanwaltschaft derweil auch anderweitig. Das Verfahren gegen vier Mitglieder einer IS-Zelle in der Schweiz kurz vor dem Abschluss. Übernächste Woche würden die Männer angeklagt, sagt eine Sprecherin der Behörde zur «NZZ am Sonntag».

Drei der Iraker befinden sich seit ihrer Verhaftung im März vergangenen Jahres in U-Haft, im August hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen auf einen weiteren mutmasslichen IS-Anhänger ebenfalls aus dem Irak ausgeweitet. (lha/SDA)

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