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Bundesanwalt zeigt vor Parlamentskommission kein Einsehen
Lauber bleibt stur

Gestern musste Bundesanwalt Michael Lauber vor der Geschäftsprüfungskommission aussagen – genauso wie sein Aufseher Hanspeter Uster. Beide verteidigten ihre jeweilige Haltung und sehen sich im Recht.
Publiziert: 13.05.2019 um 23:19 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2024 um 08:11 Uhr
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Bundesanwalt Michael Lauber musste bei der Geschäftsprüfungskommission von National- und Ständerat im Bundeshaus in Bern antraben.
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Ruedi Studer, Pascal Tischhauser

Die Bundesanwaltschaft hat ein riesiges Problem: Die Öffentlichkeit glaubt Chef Michael Lauber (53) nicht. Zu fadenscheinig seine Argumentation, er hätte schlicht vergessen, sich 2017 mit Gianni Infantino (49), dem Präsidenten des Weltfussballverbands, getroffen zu haben. Dass gleich alle vier Anwesenden sich nicht mehr ans Treffen erinnern können, macht es erst recht verdächtig: Das stinkt doch! – ist die unweigerliche Reaktion der Bürgerinnen und Bürger.

Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) geht der Angelegenheit mit einem Disziplinarverfahren auf den Grund. Unter die Lupe genommen wird nicht nur das «vergessene» Treffen, sondern auch zwei weitere, die allesamt nicht protokolliert wurden. Es geht darum, ob damit jemand bevorzugt behandelt wurde und so Verfahren gefährdet sind.

Untersuchung ist Sache der Aufsicht

Gestern verteidigte AB-BA-Chef Hanspeter Uster (61) die Disziplinaruntersuchung. Er machte gegenüber der Geschäftsprüfungskommission (GPK) klar, dass dies Sache der AB-BA sei – und nicht des Parlaments.

Lauber wiederum hatte kein Einsehen, dass man nicht akzeptiert, dass er solche Treffen mache und ihm eines halt entfallen sei – ja, dass man gar in Betracht zieht, er lüge. Ausgerechnet er. Die GPK-Mitglieder wollten dem Bundesanwalt laut BLICK-Informationen daraufhin nicht zu nahe treten.

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Wiederwahl macht nicht glaubwürdiger

Das Grundproblem aber bleibt: Auch wenn das Parlament Lauber am 19. Juni wieder wählt, fehlte es ihm künftig an Glaubwürdigkeit. «Der Mann sieht nicht ein, dass er zur Belastung für die Bundesanwaltschaft und damit fürs Schweizer Rechtssystem geworden ist», regen sich mehrere Parlamentarier auf.

Die GPK informiert die Öffentlichkeit heute Nachmittag, was sie der Gerichtskommission (GK) mitteilt. Für die GK sind die Hürden dann sehr hoch, den Bundesanwalt nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Einen amtierenden Bundesanwalt nicht mehr vorzuschlagen, käme einer Kündigung gleich, für die es triftige Gründe braucht.

Untersuchung abwarten

Noch immer hoffen viele Parlamentarier auf eine Verschiebung der Wahl auf nach der Sommerpause. Bis dahin wäre wohl das Disziplinarverfahren abgeschlossen, sodass man – je nach Ausgang – Gründe für oder gegen eine Wiederwahl habe.

Mit Namen hinstehen will kein GPK-Mitglied – wegen des Kommissionsgeheimnisses. Stellvertretend für sie kritisierte der frühere Justizminister Christoph Blocher (78, SVP) auf seinem Teleblocher die heutige Organisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft: Die Verantwortung sei zu wenig genau verortet.


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