Übernächste Woche soll Bundesanwalt Michael Lauber in seinem Amt bestätigt werden. Die Gerichtskommission des Parlaments stellt sich jedoch gegen die Wiederwahl. Schliesslich läuft derzeit noch eine Disziplinaruntersuchung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (AB-BA).
Jetzt tritt die AB-BA an die Öffentlichkeit: Lauber behindere ihre Untersuchung, wirft sie dem obersten Ermittler der Schweiz in einem Mail vor. Die Aufsicht klärt im Rahmen der Untersuchung, ob Lauber bei den Verfahren im Fifa-Komplex seine Amtspflichten verletzt hat. Der Bundesanwalt hatte sich mehrfach mit dem Chef des Weltfussballverbands, Gianni Infantino (49), getroffen, diese Treffen aber nicht protokolliert.
Untersuchung kann nicht durchgeführt werden
Der Vorwurf der Aufsichtsbehörde: «Bis am 12. September 2019 konnten innerhalb der Disziplinaruntersuchung durch die AB-BA keine Dokumente geprüft werden. Ohne die Zustellung der Dokumente kann die AB-BA die Disziplinaruntersuchung nicht durchführen.» Im Klartext: Der Bundesanwalt will verhindern, dass die Aufsicht ihre Arbeit machen kann. Er hatte sogar verlangt, dass er mit der Aushändigung der Akten bis Ende September zuwarten kann. Dabei findet seine Wiederwahl schon am 25. September statt.
In Anbetracht der Weigerung Laubers mit der Aufsicht zusammenzuarbeiten und so Licht in die Angelegenheit zu bringen, erstaunt es umso mehr, dass zahlreiche Parlamentarier Lauber erneut das Vertrauen aussprechen wollen. Die FDP hat gar die Wiederwahl Laubers beschlossen.
Bundesanwalt weist Vorwürfe zurück
Und was sagt der Bundesanwalt selbst? Gestern hat die Gerichtskommission des Parlaments ihren Bericht veröffentlicht, in dem sie erläutert, warum sie sich dazu entschied, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Darin enthalten ist auch die Stellungnahme Laubers zu den Vorwürfen.
Darin wirft der Bundesanwalt der Aufsichtsbehörde vor, sich nicht ans Gesetz zu halten. «Seit fünf Monaten wird mir systematisch das rechtliche Gehör verweigert, wird mir nicht dargelegt, welche konkrete Amtspflichtverletzung ich begangen haben soll.» Stattdessen setze ihn die AB-BA «öffentlichkeitswirksam einem Generalverdacht aus».
Er könne die von der AB-BA geforderten Akten nicht weitergeben, weil sie sensible Informationen enthielten, deren Weitergabe «ein enormes Risiko insbesondere
für die Verfahren der BA und für die Verfahrensbeteiligten» darstelle. Er sei deshalb «gezwungen» gewesen, sich einen Anwalt zu nehmen.