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Bundesanwalt klagt zwei Schweizer Terrorhelfer an
Bundesanwalt klagt zwei Schweizer Terrorhelfer an

Sandro V. aus Winterthur soll Kämpfer für den IS rekrutiert haben. Jetztt klagt ihn die Bundesanwaltschaft, zusammen mit einer zweiten Person, an.
Publiziert: 25.10.2019 um 10:55 Uhr
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Aktualisiert: 10.08.2020 um 08:06 Uhr
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Sandro V. gehörte zur Winterthurer Salafistenszene. Die An'Nur-Moschee in Winterthur geriet schon mehrfach wegen Radikalisierung von Jugendlichen in die Schlagzeilen.
Foto: Keystone

Es geschah vor sechs Jahren. 2013 soll Sandro V. (33) in Syrien der IS-Kampftruppe Jaish Al Muhajirin-Wal-Ansar beigetreten sein, das schreibt die NZZ. Jetzt klagt ihn die Bundesanwaltschaft (BA) zusammen mit einem schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger an: Nach seiner Rückkehr sei er als salafistische Leitfigur aufgetreten und in Kontakt mit weiteren IS-Rekrutieren aus Europa gestanden, habe Propagandamaterial verbreitet und sei im Besitz von Gewaltdarstellung.

Sandro V. gehört zur Winterthurer Salafistenszene. Er selbst hat schon damit geprahlt, ein Fürst oder ein Anführer, ein sogenannter «Emir» zu sein, das berichtete die «Rundschau». Sandro V. bestreitet die Kampfhandlungen. Er habe lediglich Hilfsgüter verteilt.

Bereits im Oktober 2016 wurde Sandro V. zu einer bedingten Geldstrafe wegen mehrfachen Betrugs verurteilt.

Untersuchung läuft seit Februar 2015

Auch der zweite Angeklagte rekrutierte gemäss Anklage für den IS. Dem schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Frauenfeld werden hauptsächlich Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an der kriminellen Organisation IS und mehrfache Verstösse gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen zur Last gelegt.

Er soll über Syrien über Mazedonien ausgereist sein, um sich in Syrien dem IS anzuschliessen, heisst es in der Medienmitteilung. In Mazedonien wurde er von den lokalen Polizeibehörden an der Weiterreise gehindert. Die BA sieht es als erwiesen an, dass auch er eine Person für den IS rekrutiert hat.

Die Untersuchungen der BA liefen bereits seit Februar 2015. Welches Strafmass sie fordern, wird sie erst an der Hauptverhandlung bekannt geben.

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