Steuerzahler blechen für Laubers Star-Anwalt
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Bundesanwalt unter Beschuss:Steuerzahler blechen für Laubers Star-Anwalt

Bundesanwalt handelte einmal mehr auf eigene Faust
Steuerzahler blechen für Laubers Star-Anwalt

Im Streit mit seinen Aufpassern hat sich Michael Lauber, der oberste Ankläger des Landes, selbst juristische Unterstützung geholt. Bezahlt hat er seinen Anwalt nicht etwa aus dem eigenen Portemonnaie, sondern aus der Staatskasse.
Publiziert: 05.03.2020 um 21:22 Uhr
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Aktualisiert: 06.03.2020 um 08:42 Uhr
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Bundesanwalt Michael Lauber kämpft mit aller Kraft und sämtlichen verfügbaren Mitteln gegen seine Aufsicht.
Foto: Keystone
Lea Hartmann

Schon fast ein Jahr dauert der Zoff zwischen Bundesanwalt Michael Lauber (54) und seinen Aufsehern. Lauber wehrt sich mit giftigen Worten und Gerichtsverfahren dagegen, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft ihren Job macht – und Frieden ist nicht in Sicht.

Am Mittwoch veröffentlichte die Behörde ihren Bericht zur Untersuchung gegen den obersten Ermittler des Landes. Er fällt vernichtend aus. Die Aufsichtsbehörde wirft Lauber gravierende Pflichtverletzungen vor und kürzt ihm dafür vorübergehend den Lohn. Auslöser des heftigen Streits waren nichtprotokollierte Treffen zwischen Lauber und Fifa-Boss Gianni Infantino (49).

Hilfe vom Star-Anwalt

Lauber kämpft nicht alleine. Als das Disziplinarverfahren aufgenommen wurde, holte er sich hochkarätige juristische Unterstützung. Das ist Laubers Recht. Doch seine Wahl ist pikant: Ausgerechnet den Zürcher Star-Anwalt Lorenz Erni (69) holte er ins Boot. Erni vertrat nicht nur Berühmtheiten wie Hollywood-Regisseur Roman Polanski (86), sondern auch Ex-Fifa-Chef Sepp Blatter (83), gegen den Laubers Behörde seit Jahren ermittelt.

Bezahlt hat Lauber den renommierten Juristen nicht aus seiner eigenen Tasche. Auf Laubers Weisung hin wurden Ernis Rechnungen von der Bundesanwaltschaft beglichen – also vom Steuerzahler. Das stellt der Untersuchungsbericht fest.

Im Zweifel erst einmal der Steuerzahler

Lauber war sich laut Bericht nicht sicher, wer die Kosten für seine Verteidigung berappen muss. Er vermerkte in einem Dokument, er werde bei der Finanzdelegation des Parlaments nachfragen. Doch statt bis zur Klärung der Frage das Geld vorzuschiessen, liess er die Staatskasse zahlen.

Das kritisiert die Aufsichtsbehörde scharf: «Die Frage, ob die Bundesanwaltschaft die persönlichen Anwaltskosten übernehmen müsse oder solle, kann innerhalb der Bundesanwaltschaft nicht vom Bundesanwalt persönlich entschieden werden», urteilt sie. Diese Entscheidung hätten seine Stellvertreter treffen müssen.

Und die Aufpasser machen klar, dass sie es für fragwürdig halten, die Rechnung den Steuerzahlern aufzubürden.

Dieser Meinung ist auch BDP-Nationalrat Lorenz Hess (58). «Auf den ersten Blick mutet das sicherlich seltsam an», sagt er. Er zieht den Vergleich mit der Privatwirtschaft: «Wenn ein CEO angeklagt wird, weil er selbst in seiner Amtsführung Fehler gemacht hat, kann es ja auch nicht sein, dass die Firma für seine Anwälte aufkommen muss.»

Im Parlament weiss man von nichts

Damit nicht genug. BLICK-Recherchen zeigen: Lauber gab bloss an, die Finanzdelegation wegen der Kostenübernahme zu kontaktieren. Diese weiss nämlich von nichts: «Uns ist keine Anfrage aktenkundig», sagt Finanzdelegationspräsident Peter Hegglin (59, CVP). Das Gremium sei hier auch nicht zuständig.

Die Bundesanwaltschaft bezieht auf BLICK-Nachfrage keine Stellung. Sie teilt nur mit, es sei rechtlich unklar, wer zahlen müsse. Den definitiven Entscheid müsse man mit den zuständigen Parlamentsgremien fällen. Aber mit welchen? Das ist unklar. Unbestritten ist einzig: Der Fall Lauber beschäftigt die Gerichte weiter. Denn der Bundesanwalt dürfte Beschwerde gegen die Lohnkürzung einlegen. Und das treibt die Anwaltskosten weiter in die Höhe.

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