Bundesamt verlangte 16'000 Franken zurück und bekommt 3000
Jugendsession doppelt subventioniert

Das Bundesamt für Sozialversicherungen forderte vom Verein Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände für die Organisation zweier Jugendsessionen 16'000 Franken zurück: Nun gibt es aber nur 3000 Franken.
Publiziert: 12.10.2017 um 12:05 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:50 Uhr
Bei der Finanzierung der Jugendsessionen wurden Personalkosten in der Höhe von 160'000 Franken unerlaubterweise zweimal ausgewiesen.
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Bundesamt für Sozialversicherungen forderte vom Verein Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände für die Organisation zweier Jugendsessionen eine ganze Stange Geld zurück. Denn Personalkosten in der Höhe von insgesamt 176'000 Franken wurden doppelt subventioniert, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor geht.

Dazu kam es aufgrund zweier parallel abgeschlossener Vereinbarungen. Der Verein Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) erhielt gemäss einer Leistungsvereinbarung von Anfang 2014 vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) Finanzhilfen in der Höhe von rund 2 Millionen Franken. Diese Subvention wurde für die Betriebsstruktur und regelmässige Aktivitäten des Vereins für die Jahre 2014 bis 2016 gesprochen. Solche Finanzbeiträge sind im Kinder- und Jugendförderungsgesetz vorgesehen.

Im Juli 2014 reichte der SAJV zusätzlich ein Projektfördergesuch für die Jugendsession von 2014 bis 2016 ein. Darin wurden mit den entsprechenden Budgets erneut die Personalkosten von total 176'000 Franken ausgewiesen.

Gesetz sieht Rückzahlungen nicht vor

Für die Jugendsessionen sprach das BSV im September 2014 einen Betrag von 540'000 Franken, der in sechs Teilzahlungen überwiesen werden sollte.

Drei Tranchen von insgesamt 234'000 Franken waren bereits an den Verein geflossen, und zwei Sessionen waren durchgeführt worden, als das BSV im August 2016 die Rückzahlung der 16'000 Franken verfügte. Ein Jahr zuvor hatte das Bundesamt den SAJV darauf hingewiesen, dass möglicherweise eine unzulässige Doppelsubventionierung von Personalkosten vorliege.

Diese Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt. Wie die Vorinstanz kommt es zum Schluss, dass bereits getätigte Finanzaufwände für Personalkosten von rund 160'000 Franken nicht zurückgefordert werden können. Eine solche Regelung sieht das Gesetz vor.

Gemäss Bundesverwaltungsgericht beträgt der geschuldete Betrag aber nur 3000 Franken. Das BSV hatte gewisse Personalkosten als nicht subventionsfähig eingestuft. Für die Jugendsession 2016 musste der Verein ein angepasstes Budget einreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA)

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