Die Ergebnisse sind besorgniserregend. Wie eine Untersuchung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) zeigt, ist das Grundwasser – und damit ein Grossteil des Trinkwassers – vielerorts stark mit Abbauprodukten des verbotenen Pestizids Chlorothalonil belastet. Die gemessene Wirkstoff-Konzentration im Wasser überschreitet laut Bafu grossflächig die zulässigen Höchstwerte. Die Rede ist von einer erheblichen Verunreinigung.
Wasser über Jahre belastet
Seit Anfang Jahr dürfen Bauern ihre Kartoffeläcker und Weizenfelder nicht mehr mit Chlorothalonil spritzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Mittel gegen Pilzbefall krebserregend ist.
Mit dem Verbot ging einher, dass neu auch Grenzwerte für die Abbauprodukte von Chlorothalonil gelten. Denn auch diese können schädlich sein. Zudem sind diese Stoffe sehr langlebig. Es sei deshalb davon auszugehen, «dass diese Verunreinigungen die Grundwasser-Qualität noch während Jahren in grösserem Ausmass beeinträchtigen werden», so das Bafu.
Vor allem das Mittelland betroffen
Bei der Bafu-Analyse handelt es sich um die erste landesweite Einschätzung, wie Chlorothalonil und seine Abbauprodukte das Grundwasser belasten. Sie stützt sich auf Untersuchungen von 2017 und 2018. Im vergangenen Jahr hatten Kontrollen in einzelnen Kantonen für Aufsehen gesorgt. Es wurde beispielsweise bekannt, dass im Aargau in jeder achten Gemeinde der Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter überschritten wird. Mehrere Trinkwasserfassungen mussten vom Netz genommen werden.
Nicht nur im Aargau sind die Werte viel zu hoch. In fast jedem zweiten Kanton hat das Bafu eine Überschreitung des Grenzwerts gemessen. Betroffen ist vor allem das Mittelland, das am stärksten von der Landwirtschaft geprägt ist. Untersucht wurden mehrere verschiedene Abbauprodukte. Bei einem ist der Höchstwert an jeder fünften Messstelle im Mittelland überschritten worden. Bei einem anderen wurde an einer Stelle ein zehnfaches der erlaubten Konzentration gemessen.
Grenzwerte sind sehr tief angesetzt
Wo genau, teilt der Bund nicht mit. Man habe die Ergebnisse den kantonalen Fachstellen und den betroffenen Wasserversorgern mitgeteilt. Sie sind aus Sicht des Bundes dafür zuständig, betroffene Konsumenten eventuell zu warnen.
Allerdings: Auch wenn die Grenzwerte teilweise überschritten werden, heisst das nicht, dass man bei einem Schluck aus Wasserhahn um sein Leben fürchten muss. Die Höchstwerte sind in der Schweiz bewusst sehr tief angesetzt. (lha)