Bis jetzt zahlt der Bund für jeden Ukraine-Flüchtling in der Schweiz mit dem Schutzstatus S 18'000 Franken im Jahr an den jeweiligen Wohnkanton. Damit sollen die Kantone für die Kosten, die durch Unterbringung, Unterhalt und medizinische Versorgung von zugewiesenen Ukrainerinnen und Ukrainern anfallen, entschädigt werden.
Eine Abgeltung für eine Integration jedoch ist nicht vorgesehen. Denn sobald der Krieg beendet ist, sollen die Ukrainerinnen und Ukrainer wieder in ihre Heimat zurückkehren. Eine Integration ist daher gar nicht erwünscht.
Arbeiten ohne Sprachkenntnisse?
Allerdings: Die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Schweiz dürfen mit dem Schutzstatus S arbeiten. Nur wie soll das gehen, ohne die Landessprache zu beherrschen? Nach Kritik von den Kantonen hatte Justizministerin Karin Keller-Sutter gesagt, dass sich der Bund vorstellen könnte, sich finanziell an den Sprachkursen der Kantone zu beteiligen.
Nach einer ersten Konsultation der Kantone und der Sozialpartner schlägt das Staatssekretariat nun die Ausrichtung eines Beitrags von 3000 Franken pro Person vor. Die Kantone haben bis zum 1. April Zeit für ihre Stellungnahme. Dann wird der Bundesrat seinen Entscheid über die Ausrichtung des Beitrags fällen. (SDA/sf)