Bund erhält sie zurück
Luzerner Verkehrsbetrieb bezog zu hohe Subventionen

Die Verkehrsbetriebe Luzern müssen von ihren von 2012 bis 2017 bezogenen Subventionen des Bundes rund 210'000 Franken zurückerstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Publiziert: 23.08.2023 um 13:08 Uhr
Die Verkehrsbetriebe Luzern haben zu hohe Subventionen bezogen. (Archivbild)
Foto: URS FLUEELER

Die Aktiengesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern hatte ihrer Muttergesellschaft - der Holdinggesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern - für die Benutzung ihrer Fahrzeuge einen sogenannten kalkulatorischen Zins von jeweils rund drei Prozent bezahlt und deshalb zu hohe Subventionen bezogen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestätigt, dass diese Verzinsung des Eigenkapitals weder der Tochter- noch der Muttergesellschaft genehmigt worden sei.

Die verrechneten Zinsen seien unrechtmässig, soweit sie die bei der Holding tatsächlich angefallenen Zinsen überstiegen. Bei den verrechneten Kosten handelt es sich laut Bundesverwaltungsgericht nicht um unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne des Subventionsgesetzes. (SDA)

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