Die Aktiengesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern hatte ihrer Muttergesellschaft - der Holdinggesellschaft Verkehrsbetriebe Luzern - für die Benutzung ihrer Fahrzeuge einen sogenannten kalkulatorischen Zins von jeweils rund drei Prozent bezahlt und deshalb zu hohe Subventionen bezogen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestätigt, dass diese Verzinsung des Eigenkapitals weder der Tochter- noch der Muttergesellschaft genehmigt worden sei.
Die verrechneten Zinsen seien unrechtmässig, soweit sie die bei der Holding tatsächlich angefallenen Zinsen überstiegen. Bei den verrechneten Kosten handelt es sich laut Bundesverwaltungsgericht nicht um unbedingt notwendige Aufwendungen im Sinne des Subventionsgesetzes. (SDA)