Bürgerlicher Billag-Bschiss
«Retourkutsche der schlechten Verlierer»

Neu sollen auch alle Unternehmen die Abgaben für Radio- und Fernsehen zahlen. Doch ob die Steuerverwaltung die nötigen Stellen dafür bekommt, ist unsicher.
Publiziert: 26.11.2016 um 16:24 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:37 Uhr
Billag-Rechnung mit Einzahlungsschein.
Foto: Keystone
Sermîn Faki

Seit der Abstimmung über das Radio- und Fernsehgesetz am 14. Juni 2015 ist es klar: Künftig sollen nicht nur alle Privathaushalte, sondern auch alle Unternehmen Billag-Gebühren bezahlen – unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen. Doch ab wann und wie gut kontrolliert, ist heute unklarer als vor eineinhalb Jahren.

Denn die nationalrätliche Finanzkommission (FK) will dem Bund die zusätzlichen 20 Stellen, die ab 2018 für die Eintreibung und Kontrolle nötig sind, nicht bewilligen. Das hat die FK mit den Stimmen von SVP und FDP beschlossen. Just jenen Parteien also, die damals gegen das RTVG gekämpft haben. Für Alois Gmür (CVP, SZ) steht daher fest: «Das ist die Retourkutsche von schlechten Verlierern.»

Alois Gmür (Archivbild).
Foto: Daniel Kellenberger

Verwaltung soll effizienter arbeiten

Chabis, sagt FDP-Vertreter Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Gewerbeverbandes, der das Referendum gegen das Gesetz ergriffen hatte: «Es geht nicht darum, die Unternehmensabgabe zu verhindern», sagt er.

Selbstverständlich müsse der Volksentscheid umgesetzt werden. «Doch wir sind der Ansicht, dass dies auch mit den bestehenden Stellen möglich ist.» Auch die SVP verlangt, dass die Steuerverwaltung die Unternehmensabgabe mit den bereits vorhandenen Stellen umsetzen soll.

Hans-Ulrich Bigler (Archivbild).
Foto: Sabine Wunderlin

Beide Parteien beklagen, dass die Bundesverwaltung in den letzten Jahren stark gewachsen sei. Das müsse ein Ende haben, fordert Bigler: «Neue Aufgaben bedeuten nicht zwingend mehr Personalbedarf. Auch in der Steuerverwaltung kann noch effizienter gearbeitet werden», findet er.

Steuerverwaltung wehrt sich gegen Stellenstopp

Die Steuerverwaltung hat sich in der Kommission gegen die Sparübung gewehrt. «Wenn die Stellen nicht geschaffen werden könnten, die Aufgabe aber bleibt, hat das Auswirkungen auf das Kerngeschäft», so Sprecher Patrick Teuscher.

Das heisst konkret, dass die Steuerverwaltung weniger Ressourcen hat, um dafür zu sorgen, dass Unternehmen die Mehrwertsteuer bezahlen, die Kantone die direkte Bundessteuer korrekt erheben und Unternehmen Gewinne nicht am Fiskus vorbeischleusen.

Dass die überhaupt die Steuerverwaltung und nicht die Billag oder eine andere Inkassofirma die Unternehmensabgabe eintreiben soll, liegt an der Berechnungsgrundlage: Da sich die Höhe der Abgabe nach dem Umsatz der Unternehmen richtet, ist es effizienter, die Steuerverwaltung mit der Erhebung zu betrauen. Dort liegen die Daten wegen der Mehrwertsteuererhebung bereits vor.

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