Bürgerliche Nationalräte fordern
Stoppt die Velo-Rowdys!

Velofahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, sollen härter bestraft werden. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann spricht von «Amok-Velofahrern» in den Städten.
Publiziert: 16.12.2016 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 02:57 Uhr
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Auf dem Trottoir: Ist eigentlich verboten, aber bei vielen Velofahrern gang und gäbe: das Kreuzen zwischen den Fussgängern.
Foto: Mirko Ries
Christof Vuille
Nicht alle Velofahrer halten sich an die Regeln. Nun sollen Sünder härter an die Kasse kommen – und unter Umständen gleich auch den Führerschein abgeben.

Es ist eng auf Schweizer Strassen. Vor allem in den Städten ist das Vorwärtskommen mit dem Auto mühsam. Auch deshalb sind viele mit dem Velo unterwegs. Das ist gut für die Umwelt, bringt aber auch Verkehrsprobleme mit sich. Denn viele Fahrradbenutzer halten sich nicht an die Verkehrsregeln.

Wenn die Polizei Ernst macht, hagelt es Bussen. Im Sommer büsste sie an der Zürcher Rämistrasse innerhalb zweier Stunden 80 Velofahrer. Die häufigsten Vergehen: Überqueren der Sicherheitslinie, um sich an wartenden Autos vorbeizudrängeln, Missachten von roten Ampeln und Fahren auf dem Trottoir.

Rote Ampel missachtet: viermal höhere Bussen für Autofahrer

Die Bussen sind ärgerlich, aber nicht wirklich schmerzhaft: Die Sicherheitslinie und das Trottoir schlagen mit 40 Franken zu Buche, die missachtete rote Ampel mit 60 Franken. So steht es in der Ordnungsbussenverordnung.

Über 70 bürgerliche Nationalräte sagen nun: Das ist viel zu wenig – und hat keine abschreckende Wirkung. Sie unterstützen eine Motion von FDP-Politiker Hans-Peter Portmann. Der Zürcher verlangt: Bussen für Velofahrer sollen genau gleich hoch sein wie für Autofahrer. 

FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann will den «Amok-Velofahrern» an den Kragen.
Foto: KEY

Wer heute motorisiert auf vier Rädern eine rote Ampel überfährt, muss 250 Franken bezahlen – je nach Situation und Verschulden auch deutlich mehr.

Portmann sagt, er habe nichts gegen Velofahrer, aber: «Die Situation ist heute so, dass sie über die Polizei nur lachen.» Vor allem Fussgänger in den Städten würden unter den «Amok-Velofahrern» leiden. Deshalb fordert er mehr Kontrollen.

Bundesamt für Strassen: Auto kann mehr Schaden anrichten

Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen bestätigt: «Die Polizei kontrolliert Autofahrer öfter als Velofahrer.» Dass Verstösse ungleich sanktioniert werden, liege an der Fremdgefährdung. «Ein Auto kann deutlich mehr Schaden anrichten als ein Fahrrad», so Rohrbach.

Dass fehlbaren Velofahrern auch der Führerausweis entzogen wird, komme praktisch nur bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogensucht vor.

Das reicht Portmann und seinen Mitstreitern nicht. Bei «grobem Fehlverhalten» müsse den «Velo-Rowdys» konsequent auch der Führerschein entzogen werden.

VCS-Chefin spricht von «schwarzen Schafen»

Kein Verständnis für die Forderungen aufbringen kann Evi Allemann, Präsidentin des Verkehrs-Clubs der Schweiz: «Velo-Rowdys sind schwarze Schafe, die der grossen Mehrheit, die korrekt unterwegs ist, schaden.» Der Grossteil verhalte sich «rücksichtsvoll» und halte sich an die Regeln.

VCS-Präsidentin Evi Allemann sagt: «Der Grossteil der Velofahrenden verhält sich auf der Strasse rücksichtsvoll und hält sich an die Regeln.»
Foto: Keystone

Würden diese dennoch verletzt, geschehe das oft aus Sicherheitsgründen. Ursache vieler Konflikte seien unklare Verhältnisse und unübersichtliche Situationen. «Das ändert man nicht mit Strafen, sondern mit Verbesserungen in der Veloinfrastruktur und Entflechtung von Fuss-, Velo- und Autoverkehr», so die SP-Nationalrätin.

So wird heute gebüsst
  • Loslassen der Lenkvorrichtung 20.–
  • Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel 20.–
  • Unerlaubtes Befahren des Trottoirs 40.–
  • Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren 20.–
  • Verbotenes Nebeneinanderfahren 20.–
  • Sich ziehen/schleppen/stossen lassen 20.–
  • Unterlassen des Handzeichens oder der Richtungsanzeige ... beim Rechtsabbiegen 20.–
  • ... beim Linksabbiegen 30.–
  • Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts 40.–
  • Nichtbeachten eines Lichtsignals (Ampel) 60.–
  • Loslassen der Lenkvorrichtung 20.–
  • Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel 20.–
  • Unerlaubtes Befahren des Trottoirs 40.–
  • Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren 20.–
  • Verbotenes Nebeneinanderfahren 20.–
  • Sich ziehen/schleppen/stossen lassen 20.–
  • Unterlassen des Handzeichens oder der Richtungsanzeige ... beim Rechtsabbiegen 20.–
  • ... beim Linksabbiegen 30.–
  • Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts 40.–
  • Nichtbeachten eines Lichtsignals (Ampel) 60.–
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