SVP-Übervater Christoph Blocher (77) ist Gläubiger im Konkursverfahren seines verstorbenen Bruders Gerhard Blocher (†82). Der alt Bundesrat hatte «seinen besten Seelsorger» – Bruder Gerhard war Pfarrer – während mehreren Jahren finanziell unterstützt.
Gerhard Blochers Frau war nach einer demenziellen Erkrankung lange Zeit schwer pflegebedürftig gewesen, und Christoph Blocher gewährte dem Bruder ein Darlehen in unbekannter Höhe zur Deckung der Kosten. Er ermöglichte es ihm auch, zu seiner Frau ins Heim zu ziehen.
Christoph Blocher wollte alles privat abwickeln
Eine «Luxuslösung», wie Christoph Blocher vergangene Woche auf «Teleblocher» gestand, aber die beste Lösung für alle Beteiligten. Er habe jeweils die anfallenden Kosten bezahlt, und zwar in Form eines Darlehens. 2015, nachdem der Bruder nach einem Hirnschlag mit Hirnblutung schwer pflegebedürftig gewesen sei, habe er sich sowieso um alle finanziellen Belange gekümmert. Er wollte nicht, dass er fürsorgepflichtig werde.
Den Töchtern Gerhards sollte es recht sein. Sie schlugen nach dessen Tod vor einem Jahr die Erbschaft aus und liessen ihren Onkel als Gläubiger auf der Darlehensschuld sitzen. Wie BLICK bereits berichtete, ist im Amtsblatt für den Kanton Schaffhausen am 17. November über Gerhard Blocher die Konkurseröffnung publiziert worden. Christoph Blocher nimmts gelassen: «Den Verlust trage ich in Dankbarkeit gegenüber meinem Bruder ohne jeden Gram.»
Weshalb ein Darlehen und keine Schenkung?
Bleibt die Frage, weshalb der ehemalige Justizminister und Multimilliardär das Geld seinem Bruder nicht einfach geschenkt hat. Hatte er mit dem Darlehen etwa Steuern gespart?
Wer Steuern sparen will, fährt mit einer Schenkung sogar besser als mit einem Darlehen, erklärt Paul Eitel, Professor für Privat-, Familien- und Erbrecht an der Universität Luzern. Denn auch mit dem Darlehen musste Christoph Blocher das Geld in seinem eigenen Vermögensverzeichnis deklarieren und darauf Steuern bezahlen.
Eine Schenkung hätte den Pflegekostenbeitrag geschmälert
Auch beim Bruder gab es keinen Steuereffekt: Er musste das Darlehen nicht als Einkommen versteuern. Vermögenssteuern fielen durch das Darlehen ebenfalls nicht an, weil Gerhard Blocher zugleich in der Höhe des Darlehens Schulden hatte. Ein Nullsummen-Spiel.
Bei einer Schenkung hingegen hätte Christoph Blocher weniger Vermögenssteuer gezahlt. Der Bruder wiederum hätte als nicht direkter Nachkomme eine Schenkungssteuer abgeben müssen, was den Beitrag zur Deckung der Pflegekosten geschmälert hätte.
Wie viel der Kanton Zürich an Schenkungssteuern hätte einnehmen können, ist nicht nur wegen der unbekannten Betragshöhe fraglich. Blocher hätte seinem Bruder den Betrag tranchenweise schenken können – das ist in Form eines jährlichen Steuer-Freibetrags möglich. Oder es wäre gar keine Schenkungssteuer erhoben worden, weil Christoph Blocher eine «Zuwendung im Sinne der Erfüllung einer moralischen Verpflichtung» machte, welche im Schenkungssteuerrecht oft steuerbefreit ist.
Niemand kommt zu Schaden
Bleibt die Frage, wer die Kosten für das Konkursverfahren übernimmt. Dessen Kosten sind abhängig vom Aufwand des Konkursbeamten. «Ein durchschnittliches Verfahren im Kanton Schaffhausen kostet rund 4000 Franken», sagt Benno Krüsi, Chef des Schaffhauser Konkursamtes. Kosten für die Allgemeinheit dürften jedoch keine anfallen: Konkursämter eröffnen ein Verfahren nur, wenn noch Aktiven da sind, um dieses zu bezahlen.