Branche einigt sich auf Jugendschutz
Ab Oktober gibts E-Zigis nur noch für Volljährige

Wegen einer Gesetzeslücke dürfen in der Schweiz schon Minderjährige nikotinhaltige E-Zigaretten kaufen. Nun hat die Tabakindustrie freiwillig ein Verkaufsverbot für unter 18-Jährige beschlossen.
Publiziert: 19.09.2018 um 19:06 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2018 um 19:08 Uhr
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Seit knapp einem halben Jahr dürfen nikotinhaltige E-Zigaretten auch in der Schweiz verkauft werden.
Foto: Keystone

Am 1. Oktober haben Minderjährige ausgedampft. Dann tritt in der Schweiz ein Verkaufsverbot für nikotinhaltige E-Zigaretten an unter 18-Jährige in Kraft. Ein Schritt, auf den sich die grossen Tabakfirmen und der Handel gestern geeinigt haben. Für nikotinfreie E-Zigi gilt das Mindestalter 16.

Es ist ein freiwilliger Entscheid. Denn rein rechtlich ist der Verkauf an Minderjährige wegen einer Gesetzeslücke seit diesem April auch hierzulande erlaubt. Erst mit der Revision des Tabakproduktegesetzes wird sie geschlossen werden – doch bis es so weit ist, wird es noch einige Jahre dauern. Bis dahin fallen E-Zigi unter das Lebensmittelrecht und somit nicht unter den Jugendschutz. 

Den freiwilligen Kodex haben nebst den Tabak-Riesen British American Tobacco, Japan Tobacco International und Philip Morris auch die Detailhändler Coop und Denner sowie Valora, der grösste Kioskbetreiber der Schweiz, unterschrieben. Weitere Unternehmen sollen nach Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in den nächsten Tagen folgen. 

Mindestalter auch für normale Zigi

Auch bei den herkömmlichen Zigaretten tut sich in der Branche etwas. Man wolle auch dort ein Verkaufsverbot für Minderjährige durchsetzen, sagt eine Sprecherin von Japan Tobacco International zu SRF. Eine entsprechende Absichtserklärung sei von ersten Unternehmen bereits unterzeichnet worden. 

Heute gibt es keine schweizweite Regelung, was den Verkauf von Zigaretten an unter 18-Jährige betrifft. Jeder Kanton kann selbst bestimmen, ab wann man zum Glimmstängel greifen darf. In einigen Kantone wie Appenzell Innerrhoden und Glarus ist das Mindestalter gar nicht gesetzlich geregelt. (lha)

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