Da ging einiges schief. Die Kosten für Sanierungsarbeiten an der Schweizer Botschaft sind völlig aus dem Ruder gelaufen: 14 Millionen statt 7 Millionen Franken. Doppelt so teuer wie geplant!
Das kritisiert nun auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK). Ins Visier genommen hat sie dabei das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Das Problem: Das BBL fällte den Entscheid zur grossflächigen denkmalpflegerischen Gesamtsanierung des Kanzleigebäudes bereits zu Projektbeginn, schreibt die EFK in ihrem am Montag veröffentlichten Bericht.
Entscheid ist nicht nachvollziehbar
Weil sich das BBL bereits zu Anfang auf die Gesamtsanierung versteifte, unterblieb eine grundsätzliche Analyse des Gebäudepotenzials. So hätten Varianten und konkrete Angaben über die Kosten gefehlt. Zudem lässt sich für die EFK der Wechsel von einer Instandhaltung zu einer Gesamtsanierung nicht abschliessend erklären.
Der Entscheid müsste eigentlich bewusst gefällt, breit abgestützt und nachvollziehbar dokumentiert sein, bemängelt die EFK. Es fehle die Basis für einen nachvollziehbaren Entscheid, ob die Schweiz sich so eine denkmalpflegerische Sanierung bewusst leisten wolle. Die fehlende Transparenz sei problematisch, denn damit sei ein bewusster Strategieentscheid verpasst worden.
Kostensteigerung lässt Fragen offen
Nicht vollständig nachvollziehbar ist für die EFK auch die Kostenentwicklung. Eine Steigerung auf mehr als das Doppelte in der Vorprojektphase innerhalb von drei Jahren lasse Fragen offen. Ein neu zu erstellender Glasanbau sei nicht zwingend. Für den Anbau sei gegenüber dem Raumprogramm des Aussendepartements (EDA) als Benutzer auch zu viel Fläche geplant.
Das EDA ging in seinem Programm vom jetzigen Zustand der Belegung aus. Das tat zwar auch das BBL, liess aber das Raumprogramm des EDA ausser Acht, das weniger Fläche vorsah. Die Zusammenarbeit der beiden Bundesstellen beurteilt die EFK indessen im Allgemeinen als gut.
Schwachstellen erkannt
Das BBL hielt in seiner Stellungnahme fest, es sei mit den drei Empfehlungen der EFK einverstanden. Für problematisch hält es, dass die Prüfung der Zusammenarbeit mit dem EDA während eines laufenden Bauprojekts und konkret zum Zeitpunkt des Vorprojekts erfolgte. Das EDA merkte an, Schwachstellen und Doppelspuren seien erkannt und teilweise bereits behoben.
Das Kanzleigebäude in Washington steht weder in den USA noch in der Schweiz unter Denkmalschutz. Es wurde 1959 errichtet. Entworfen hat es der in Onex GE geborene New Yorker Architekt William Lescaze (1896 bis 1969), ein Vertreter der klassischen Moderne. Die Gesamtsanierung begann im Herbst 2019 und dauert bis 2022. Die Kanzlei ist während der Arbeiten andernorts untergebracht. (SDA)