Doch das müssen die regionalen Blutspendezentren entscheiden. Diese hafteten als pharmazeutische Hersteller für die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte, hält der Bundesrat in den Antworten auf eine Motion der BDP und eine Interpellation von FDP-Nationalrat Daniel Stolz fest. Die Blutspendezentren hätten jederzeit die Möglichkeit, basierend auf einer wissenschaftlichen Argumentation eine Änderung der genehmigten Verfahren bei Swissmedic zu beantragen. Die Ausschlusskriterien werden vom Heilmittelinstitut festgelegt.
Swissmedic hatte mit folgender Argumentation für Empörung gesorgt: «Nicht die Homosexualität begründet den Ausschluss von der Blutspende, sondern das risikoreiche Sexualverhalten dieser Gruppe, gleich wie beispielsweise bei der ebenfalls risikoreichen Prostitution»
Selber ist der Bundesrat aber der Meinung, dass der aktuelle Fragebogen angepasst werden sollte. Er stehe in der Frage im Kontakt mit der Blutspende SRK Schweiz und begrüsse deren Bereitschaft, diese Thematik an die Hand zu nehmen. Beide Vorstösse zielen darauf ab, das als veraltet und diskriminierend bezeichnete Ausschlusskriterium aufzuheben. Damit soll auch der Mangel an Spenderblut gelindert werden.
Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April kann der Ausschluss Homosexueller von der Blutspende rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV. Zudem muss klar sein, dass es keine echte Alternative zum Spendeverbot gebe. Dazu könnten Tests oder genauere Befragungen gehören. (SDA)