Blochers 2,7-Mio-Bundesratsrente
Entscheiden am Ende die Richter?

Lehnt die Finanzdelegation die Forderung nach dem Ruhegehalt ab, könnte der alt Bundesrat den Rechtsweg beschreiten.
Publiziert: 18.07.2020 um 23:10 Uhr
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Aktualisiert: 30.10.2020 um 21:24 Uhr
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Mit seinem Antrag auf Nachzahlung seiner Bundesratsrente überraschte Christoph Blocher Freund und Feind.
Foto: Keystone
Simon Marti

Ein Milliardär kämpft um Millionen. Um 2,7 Millionen Franken, um genau zu sein. So viel verlangt Christoph Blocher (79, SVP) von der Eidgenossenschaft. Völlig über­raschend fordert der alt Bundesrat sein nicht ­bezogenes Ruhegehalt ein. Und dies, obwohl er während Jahren gerne betonte, eben jene Rente nicht in Anspruch genommen zu haben.

Der Bundesrat stützt Blochers Antrag trotz anders lautender Gutachten. Gemäss Recherchen des «Tages-An­zeigers» plädiert Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser für eine Auszahlung von 1,1 Millionen. Bereits vor einer Woche berichtete der SonntagsBlick, dass ­Arbeitsrechtler Thomas Geiser Blochers Anspruch ganz infrage stellt.

Im August muss nun die Finanzdelegation (FinDel) des Parlaments darüber befinden. Ob sich dort die Sichtweise des SVPlers durchsetzt, ist höchst ungewiss.

Doch auch bei einer Ablehnung der FinDel wäre das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen. Der BLICK schreibt, dass Blocher den Rechtsweg beschreiten könnte.

FinDel-Präsident Peter Hegglin (59), CVP-Ständerat aus dem Kanton Zug, skizziert zwei Szenarien für den ­wei­teren Verlauf der Causa Blocher: «Stützt die ­Finanzdelegation den Entscheid des Bundesrats, ist der Prozess ­abgeschlossen und der Beschluss wohl definitiv.»

Es ginge zuerst zurück an den Bundesrat

Anders aber stelle sich die Sachlage dar, wenn die Delegation den Antrag ablehne. «In diesem Fall gehe ich davon aus, dass das Geschäft zurück in den Bundesrat geht», sagt Hegglin. Dann aber müsse die Landes­regierung den abschlägigen Bescheid so ausgestalten, dass «der Ur­heber des Antrags» Rechts­mittel einlegen könne, folgert der CVPler. «Tut er dies, müssten abschliessend die Gerichte darüber befinden.»

Was aber heisst, dass es noch lange dauern könnte, bis endgültig Klarheit herrscht, ob der starke Mann der SVP das Geld tatsächlich erhält.

Peter Hegglin betont denn auch die aussergewöhnliche Situation, in die Blocher die Landes­regierung und die FinDel gebracht hat. Ein ehemaliger Magis­trat, der erst auf sein ­Ruhegehalt verzichtet, es nach Jahren aber dennoch einfordert, das ist ein Novum: «Grundsätzlich muss man sehen, dass dies wirklich ein Einzelfall darstellt», sagt der Präsident der Finanz­kommission. «Für ein solches Geschäft gibt es keine ­exakt definierten ­Ab­läufe.»

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