Der Bundesrat hat sich für eine Turbo-Lockerung entschieden. Ab dem 11. Mai 2020 werden die Primar- und Sekundarschulen wieder geöffnet, man kann wieder in den Läden einkaufen, im Restaurant essen, Museen oder Bibliotheken besuchen und Sport treiben. Auch der öffentliche Verkehr fährt wieder hoch. Was genau ist jetzt erlaubt? Und was bleibt verboten? BLICK gibt den Überblick.
Welche Restaurants dürfen öffnen?
Alle. Der Bundesrat habe sich bewusst gegen ein Unterscheiden zwischen Bars und Restaurants entschieden – spezielle Regelungen wären in diesem Detail nicht umsetzbar, sagte Bundesrat Alain Berset (48). Jedoch gelten besondere Regeln: So sind maximal vier Personen pro Tisch erlaubt, alle Gäste müssen sitzen und zwischen den Tischen muss zwei Meter Abstand sein.
Wann darf ich in die Badi?
Schwimmbäder werden voraussichtlich am 8. Juni wieder geöffnet. Nur für Vereinssport werden sie früher geöffnet.
Kann ich schon wieder ins Kino?
Nein. Kinos, Theater und Zoos werden voraussichtlich am 8. Juni wieder geöffnet.
Müssen wir weiterhin zu Hause bleiben?
Der Bundesrat hat erneut dazu aufgerufen, trotz der bevorstehenden Lockerungen Kontakte zu vermeiden. Der Bund ist sich jedoch bewusst, dass die Anzahl Personen im öffentlichen Raum zunimmt. «Doch die Auswirkungen auf die Ansteckungsrate kann der Bund überwachen», so das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Besonders gefährdete Personen sollen weiterhin möglichst zu Hause blieben – dies ändere sich weder mit den Lockerungen vom 27. April noch mit jenen vom 11. Mai.
Darf man Freunde zum Znacht einladen?
Abendessen im kleinen, privaten Kreis sind nicht verboten, schreibt das BAG. Es empfiehlt jedoch, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und immer die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Gilt das Versammlungsverbot für mehr als fünf Personen weiterhin?
Ja. Voraussichtlich am 8. Juni soll dieses Verbot gelockert werden. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten. Das Datum sei unter anderem auch gewählt worden, weil diverse Nachbarstaaten den gleichen Zeitraum gewählt hätten.
Wann dürfen wir wieder Hände schütteln?
Es sei schwierig vorauszusehen, wann man wieder Hände schütteln und Freunde umarmen darf. «Doch Körperkontakt mit Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, sollte man weiterhin unterlassen», so das BAG. Man werde noch länger mit diesen Einschränkungen leben.
Muss ich im Homeoffice arbeiten?
Der Bundesrat empfiehlt, weiterhin im Homeoffice zu arbeiten. Allerdings kann er die Arbeitgeber nicht dazu zwingen, die Mitarbeiter im Homeoffice zu lassen.
Muss ich mit Karte zahlen?
Nein. Auch mit Noten oder Kleingeld zahlen ist möglich und stellt kein erhöhtes Ansteckungsrisiko dar.
Dürfen Kinder miteinander spielen?
Ja, aber nur in Gruppen von maximal fünf Kindern. Die Eltern müssen sich an die Abstandsregeln halten.
Müssen die Kinder zur Schule?
Ja. Die Schulpflicht gilt. Wenn die Eltern zu den besonders gefährdeten Personen gehören, «können die Schulen individuelle Lösungen finden», so das BAG.
Dürfen Senioren zum Coiffeur?
Ja. Auch besonders gefährdeten Personen ist es nicht verboten, zum Coiffeur oder in den Baumarkt zu gehen. Der Bund empfiehlt jedoch, solche Besuche zu vermeiden.
Dürfen Erwachsene ihre Eltern besuchen?
Besonders gefährdete Personen müssen weiterhin geschützt werden. «Erwachsene sollten ihre Eltern nur besuchen, wenn diese Unterstützung benötigen, die sie anderweitig nicht erhalten können.» Der Bund empfiehlt den Kantonen auch weiterhin ein Besuchsverbot in Alters- und Pflegeheimen. Daniel Koch vom BAG sagte aber an der Medienkonferenz, dass man diese Empfehlungen anschauen werde.
Kann ich mich anstecken, wenn ich an einer Person vorbeigehe?
Es kommt auf die Dauer an. Wenn man eine infizierte Person rasch kreuzt, ist eine Ansteckung eher unwahrscheinlich, schreibt das BAG.
Darf ich Zug fahren?
Ab dem 11. Mai fährt der ÖV wieder normal. In Stosszeiten sollte man öffentliche Verkehrsmitteln aber möglichst nicht nutzen. Und sonst nur unter Einhaltung der Hygienemassnahmen. «Besonders gefährdeten Personen empfiehlt das BAG nach wie vor, die öffentlichen Verkehrsmittel möglichst zu meiden.»
Kann ich in den Sommerferien ans Meer?
Vermutlich eher nicht. Die Bundesräte schworen an der Medienkonferenz die Bevölkerung auf Ferien in der Schweiz ein. Aber: «Eine Prognose zum aktuellen Zeitpunkt ist schwierig», so Justizministerin Karin Keller-Sutter (56).
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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