Das Bistum Basel hat eine unabhängige Anwaltskanzlei mit kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und der Prüfung von Antragsgesuchen auf Genugtuung beauftragt. Damit werden diese Verfahren gemäss Bistum neu extern durchgeführt. Das solle eine grössere Unabhängigkeit als bisher gewährleisten.
Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrad werde ab Mitte November die kanonischen Voruntersuchungen und die Prüfung von Anträgen auf Genugtuung vornehmen, teilte das Bistum Basel mit Sitz in Solothurn am Montag mit. Der Zusammenarbeitsvertrag sei unterzeichnet worden.
Diese beiden Verfahren würden im Bistum Basel künftig vollumfänglich extern abgeklärt und durchgeführt. Die Abschlüsse würden schliesslich der unabhängigen externen Koordinationsperson gemeldet.
Im kirchlichen Verfahren sei Bischof Felix Gmür zwei Mal aktiv, hiess es in der Medienmitteilung. Auf Empfehlung der Koordinationsperson veranlasse er per Dekret die kanonische Voruntersuchung. Nach deren Abschluss schliesse er sie ebenfalls per Dekret ab und stelle das gesamte Dossier mit seinem Votum dem Dikasterium für die Glaubenslehre zu.
Kultur- und Strukturwandel angestrebt
Diese Schritte dokumentiert der Bischof gegenüber der unabhängigen externen Koordinationsperson. Das Bistum Basel gibt sich überzeugt, «dass mit vereinten Anstrengungen der erwartete Kultur- und Strukturwandel möglich wird.»
Für das Bistum Basel ist laut eigenen Angaben seit dem Jahr 2017 eine unabhängige, externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson zuständig. Sie sei die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. Sie nehme die Meldung eines mutmasslichen sexuellen Übergriffs durch Betroffene, Vertrauenspersonen, Mitwissende, Zeugen und beschuldigte Personen entgegen.
Dem Bistum Basel gehören zehn Kantone an: AG, BE, BL, BS, JU, LU, TG, SH, SO und ZG. Es ist mit mehr als einer Million Gläubigen das grösste Bistum der Schweiz. (SDA)