Statt «Ja, ich will» soll es bei der Organspende künftig heissen: «Nein, ich will nicht.» Das Parlament hat im Herbst entschieden, dass in der Schweiz die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung eingeführt werden soll. Das heisst, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass ein Mensch seine Organe nach dem Tod spenden möchte. Wenn man das nicht will, soll man sich in einem Register eintragen müssen. Heute ist es genau umgekehrt: Man muss zu Lebzeiten explizit einwilligen, um zum Organspender zu werden.
Der Paradigmenwechsel ist umstritten. Ein überparteiliches Komitee, angeführt von einem Arzt und einer Hebamme, hat das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen. Doch die Unterschriftensammlung harzt: Nach Ablauf von gut zwei Dritteln der Referendumsfrist sind weniger als 25'000 Unterschriften zusammen. 50'000 sind bis Mitte Januar nötig – wobei es erfahrungsgemäss jeweils ein paar Tausend mehr braucht, weil einige ungültig sind.
Schwieriger Start
«Es könnte knapp werden», räumt Alex Frei (67) ein, Sprecher des Komitees. Laut Frei hat man erst Anfang Dezember so richtig mit der Unterschriftensammlung loslegen können, als das Abstimmungswochenende Ende November – an dem unter anderem über das Covid-Gesetz entschieden wurde – vorbei war. «Vorher war es schwierig, die Leute für ein anderes Thema zu erreichen.»
Nun hat man schlagkräftige Unterstützung bekommen: Nebst der SVP mobilisieren inzwischen auch die «Freunde der Verfassung» für das Referendum. Exponenten des Komitees hätten die Corona-Massnahmenkritiker auf der Suche nach Support angefragt, sagt Frei. Er betont, dass das geschehen sei, bevor der Verein beziehungsweise einzelne Exponenten radikale Tendenzen gezeigt hätten. Gemeinsame Sache macht man mit den Massnahmenkritikern nun aber trotzdem.
SVP und Verfassungsfreunde dürften liefern
Wie viel Unterschriften die SVP und die Verfassungsfreunde bereits beigesteuert haben, kann Frei nicht sagen. «Ich gehe aber schon davon aus, dass sie eine namhafte Zahl liefern können.» Am vergangenen Wochenende fand ein gemeinsamer nationaler Sammeltag statt. Ein weiterer soll laut Frei im Januar stattfinden.
Die Gesetzesänderung ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Organspende-Initiative. Diese fordert praktisch dasselbe, regelt aber im Gegensatz zum Gegenvorschlag die Rechte der Angehörigen nicht explizit.
Die Initianten werden das Volksbegehren zurückziehen, wenn das Referendum scheitert und die erweiterte Widerspruchslösung in Kraft tritt. Scheitert der indirekte Gegenvorschlag hingegen, kommt die Initiative doch noch zur Abstimmung.