Mit bis 2025 geltenden dringlichen Änderungen im Energiegesetz hat das Parlament im Herbst 2022 die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen erleichtert. Einmalig vergütet der Bund bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. Die Erleichterungen gelten, bis die neuen Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit jährlich maximal zwei Terawattstunden Strom erzeugen.
Am Freitag setzte der Bundesrat die für die Umsetzung der Solaroffensive nötigen Änderungen in drei Verordnungen per 1. April in Kraft. Wie viele Projekte bis Ende 2025 öffentlich aufgelegt würden, sei schwierig abschätzbar, schrieb er in seinem Bericht. Voraussichtlich dürften es bis zu 200 Projekte sein.
Bewilligte Projekte zählen
Der Bundesrat hat nun festgelegt, wie der Zubau-Schwellenwert von zwei Terawattstunden erreicht werden soll: Massgebend ist die Produktion von rechtskräftig bewilligten Projekten. Diese Vorgabe soll verhindern, dass Vorhaben mit kleinen Chancen auf Realisierung das Kontingent von zwei Terawattstunden blockieren.
Vorgesehen ist, dass die Kantone das Bundesamt für Energie (BFE) laufend informieren über den Stand der Projektierungen auf ihrem Boden, von der öffentlichen Auflage bis zur Inbetriebnahme. Die Liste wird laufend aktualisiert und ist öffentlich zugänglich.
Festgelegt sind auch die Modalitäten für Förderbeiträge. Gesuche können gestellt werden, wenn ein Projekt rechtskräftig bewilligt ist. Damit Geld fliesst, müssen bis Ende 2025 mindestens zehn Prozent der erwarteten Produktion der gesamten geplanten Anlage oder 10 Gigawattstunden ins Netz eingespeist werden.
Vollständig in Betrieb sein muss die Anlage bis Ende 2030. Für Projekte, die diese Kriterien nicht erfüllen, steht laut Bundesrat die normale Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung.
Festgeschrieben hat der Bundesrat zudem, dass auf Fruchtfolgeflächen keine Solaranlagen erstellt werden dürfen. Die einheimische Lebensmittelproduktion soll unter der Solaroffensive nicht leiden.
Kanton erteilt Baubewilligung
Die Baubewilligung für eine Grossanlage muss der Kanton erteilen, wie das BFE schrieb, und dabei auch Auflagen bezüglich einem Rückbau der Anlage bestimmen. Vorliegen muss die Zustimmung der Standortgemeinde und der Grundeigentümer. Für die elektrische Erschliessung ist eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats oder des BFE nötig.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die kantonalen und kommunalen Baubehörden und weitere involvierte Ämter wegen der Solaroffensive mehr Arbeit bekommen. Das BFE benötigt bis Ende 2031 ein zusätzliches Vollzeit-Pensum.
(SDA)