Erreicht werden soll die erweiterte Fläche etwa mit der Ergänzung regionaler und lokaler Biotope oder dem Ausbau von Waldreservaten. Zudem sollen die bestehenden nationalen Schutzgebiete wo nötig saniert werden.
Das schlägt der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative vor. Er hat am Freitag seine Botschaft ans Parlament verabschiedet, wie er mitteilte. Die Initiative selbst lehnt der Bundesrat ab, weil sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen aus Sicht des Bundesrats übermässig einschränken würde.
Allerdings sei klar, dass die biologische und landschaftliche Vielfalt besser geschützt und gefördert werden müsse, schreibt der Bundesrat. Mit der gesetzlichen Verankerung des 17-Prozent-Zieles will er in allen Landesteilen und für alle Lebensraumtypen die notwendige Fläche für die biologische Vielfalt sichern
Der Bundesrat schlägt im Kern vor, dass Bund und Kantone die sogenannte «ökologische Infrastruktur» sichern, pflegen und weiterentwickeln. Zur ökologischen Infrastruktur gehören als Kernelemente die Biotope, Waldreserven und nationalen Schutzgebiete.
Daneben zählen die Vernetzungsgebiete dazu, in denen sich die Arten frei bewegen können, um sich zu ernähren, sich fortzupflanzen oder neue Lebensräume zu besiedeln. Als Vernetzungsgebiete gelten naturnahe Fliessgewässer, Waldränder sowie ökologisch wertvolle Grünräume, Wildtierbrücken und Amphibiendurchlässe an Autobahnen.
Eine hohe Qualität und Quantität der Natur sei sowohl für die biologische Vielfalt als auch für das Wohlbefinden der Bevölkerung wertvoll, schreibt der Bundesrat. Er will aus diesem Grund auch die Natur in Städten und Gemeinden stärker fördern. Die Kommunen sollen mit den Kantonen Massnahmen wie naturnahe Grün- und Gewässerflächen oder begrünte Dächer und Fassaden in den Siedlungen vorantreiben.
Als drittes Element will der Bundesrat die Qualität und Attraktivität der Schweizer Siedlungen und Landschaften mit einer umfassenden Baukultur fördern. Diese soll den Schutz und die Pflege des natürlichen und kulturellen Erbes mit einer qualitätsvollen Weiterentwicklung des Siedlungsraums verbinden.
Mit dem Gegenvorschlag soll daher das Konzept einer «qualitativ hohen Baukultur» im Gesetzt verankert werden. Ziel ist es, dass sich Städte und Gemeinden an neue Anforderungen anpassen und gleichzeitig ihre historischen Eigenarten bewahren können.
Gemäss Botschaft geht der Bundesrat davon aus, dass für die Umsetzung dieser Massnahmen dem Bund jährlichen Kosten von 96 Millionen Franken und den Kantonen von 90 Millionen Franken entstehen.
Die Initiative wurde Anfang September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» hat die Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» eingereicht. Sie will Bund und Kantone dazu verpflichten, die Artenvielfalt, die Landschaft und das baukulturelle Erbe besser zu schützen. Sie fordert für die Biodiversität mehr Flächen und mehr Gelder der öffentlichen Hand.
Aus Sicht des Trägervereins ist der Gegenvorschlag unzureichend. «Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz eines der Länder in Europa ist, das ihre natürlichen Ressourcen und kulturellen Reichtümer am wenigsten schützt, gibt der Gegenentwurf eine ungenügende Antwort auf die akute Biodiversitätskrise und den Verlust von Landschaft und Baukultur», schrieb der Verein zum Bundesratsentscheid. Das Parlament müsse den indirekten Gegenvorschlag deutlich verbessern.
(SDA)