Bigler schliesst Beschwerde nicht aus
Kommt es beim RTVG jetzt zur Nachzählung?

Mit dem wohl knappsten Abstimmungsresultat aller Zeiten drängt sich die Frage auf, ob wirklich jede Stimme korrekt gezählt wurde. Kommt es zu einer Beschwerde?
Publiziert: 14.06.2015 um 19:03 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 18:32 Uhr

So knapp ist seit der Einführung des Frauenstimmrechts noch nie eine Abstimmung ausgefallen: 3696 Stimmen gaben am Ende gemäss amtlichem Schlussresultat den Ausschlag zu Gunsten der RTVG-Befürworter.

Nur: Ist das Verdikt eng genug, um eine Nachzählung zu verlangen? Auf diese Frage musste Referendumsführer und Gewerbeverbands-Direktor Hans-Ulrich Bigler ironischerweise in der «SRF»-Abstimmungssendung antworten.

«Wir werden jetzt erst einmal das Resultat analysieren», erklärte der FDP-Mann. Ein «Nein» tönt definitiv anders.

Auch Bundeskanzler André Simonazzi musste sich zur Frage äussern. Er erklärte, dass eine Nachzählung grundsätzlich nur angezeigt sei, wenn es Hinweise auf Unregelmässigkeiten gebe, die das Schlussresultat verändern könnten.

So habe es das Parlament im Rahmen des neuen Gesetzes über die politischen Rechte gewollt. Es steht damit in einem gewissen Widerspruch zum Bundesgericht.

Im Nachgang der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe von 2009 hatte das oberste Schweizer Gericht verlangt, dass bei einem sehr knappen Abstimmungsergebnis automatisch eine Nachzählung anzuordnen sei.

Den damaligen Unterschied von Ja- zu Nein-Stimmen von 5680 Stimmen bezeichnete es als knapp, aber nicht sehr knapp. Was ein sehr knappes Ergebnis sei, müsse das Parlament bestimmen.

Die Abstimmung über den mit nur 50,15 Prozent Ja-Stimmen angenommenen biometrischen Pass hatte eine wahre Beschwerdeflut ausgelöst. Bei den Kantonen als Rekursinstanz gingen 460 Beschwerden ein. Diese blieben jedoch erfolglos.

Bei der ebenfalls nur um Haaresbreite ausgegangen Abstimmung über die SVP-Asylinitiative von 2002 hatten die Bundesbehörden von sich aus die Kantone zu einer Nachzählung aufgefordert. Dies, nachdem Zweifel am Einsatz von Waagen und Zählmaschinen aufgekommen waren.

Die manuellen Nachzählungen ergaben jedoch nur geringfügige Unterschiede. Die maschinellen Zählungen waren genau, die Abweichungen liessen sich auf vereinzelte Sortierfehler zurückführen.

Dass es zu Beschwerden kommt ist auch im aktuellen Fall gut möglich. SVP-Nationalrätin Natalie Rickli erklärte via «SRF», dass es womöglich aus der Bevölkerung solche geben könnte. (vuc/sda)

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