Bigler ist stocksauer – nun geht er gegen die Praxis der Airlines vor
Swiss liess Gewerbe-Chef am Flughafen sitzen

Hans-Ulrich Bigler geht gegen die Praxis der Fluggesellschaften vor, ihre Flieger zu überbuchen. Er selbst wurde kürzlich in Zürich am Gate zurückgewiesen.
Publiziert: 26.12.2017 um 23:39 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 18:50 Uhr
Wurde am Flughafen Zürich allein zurückgelassen: FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler.
Foto: Keystone
Nico Menzato

Ende Oktober kam es bei der Nahostreise von Johann Schneider-Ammann (65) zu einem Zwischenfall: Der FDP-Wirtschaftsminister und seine Wirtschaftsdelegation wurden am Eingang zum Tempelberg von israelischen Polizisten vorübergehend aufgehalten. Wegen der bewaffneten Bodyguards.

Mit Verzögerung doch noch am Tempelberg: Bundesrat Johann Schneider-Ammann (dritter von rechts).
Foto: Keystone

Bereits zwei Tage zuvor hatte die Reise für Hans-Ulrich Bigler (59) mit einem ärgerlichen Zwischenfall begonnen. Der FDP-Nationalrat wurde am Gate des Flughafens Zürich angehalten – und nicht in den Swiss-Flieger gelassen. Weil dieser überbucht war.

Ankunft mitten in der Nacht

«Es standen vier Personen mehr am Gate, als der Flieger Plätze hatte», erzählt der Gewerbeverbandsdirektor. Ein Passagier hätte freiwillig auf seinen Sitz verzichtet und dafür einen Betrag erhalten. Der freie Platz ging nicht an Bigler.

Zwölf Stunden später als geplant, kam er mit einer anderen Maschine in Tel Aviv an. Mitten in der Nacht. «Morgens um fünf Uhr war ich endlich im Hotel und hatte bereits wichtige Termine verpasst», so der Zürcher.

«Kundenunfreundlich und nicht akzeptierbar»

Der Vorfall will der wirtschaftsliberale Bigler nicht auf sich sitzen lassen und geht politisch gegen systematische Überbuchungen vor. «Diese sind kundenunfreundlich und nicht akzeptierbar», ärgert er sich. Vor allem bei der Swiss, welche sich die Kundenfreundlichkeit auf die Fahne geschrieben habe. «Swiss Quality gibts offenbar nicht mehr», so Bigler.

In der Wintersession hat er einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Er will vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wissen, ob es Auflagen gebe, «damit die Zahl der Geschädigten durch bewusstes Überbuchen, wie es beispielsweise die Swiss praktiziert, nicht weiter zunimmt».

400 Euro Entschädigung

Auch soll der Bundesrat Antworten liefern, wie viele Fälle von Schadenersatzleistungen dem Bazl bekannt sind. «Ich möchte auch wissen, wie viele explizit die Swiss betreffen», so Bigler.

Die Airlines schützen sich mit Überbuchungen vor sogenannten No-Shows. Also Passagieren, die trotz Ticket nicht auftauchen. Deshalb besetzen die Airlines einen gewissen Prozentsatz an Sitzen mehrfach.

Wer unfreiwillig umgebucht wird, erhält gemäss einer EU-Verordnung von der Airline eine Entschädigung von 200 bis 600 Euro – je nach Flugdistanz. Der FDP-Nationalrat erhielt 400 Euro. Plus einen Business-Platz beim nächtlichen Flug nach Israel.

Der Sonntagsredner

Kommentar von Blattmacher Thomas Ley

Im Wahlkampf 2015 wurde Hans-Ulrich Bigler deutlich. «Am Sonntag singen alle das Hohelied der KMU-Wirtschaft», donnerte der Gewerbler-Chef, «am Werktag hingegen wird legiferiert, reguliert und reglementiert.» Doch einer wie er durchschaut die Mechanismen. «Vielfach liegt der Ursprung solcher Regulierungs-Ungetüme in einem harmlosen, von der Bundesverwaltung in Auftrag gegebenen Bericht», beobachtete er. Ein Bericht, also. Etwa so einer, wie er ihn jetzt vom Bazl fordert? Ob es keine «Auflagen» gebe gegen böse Airlines, die rechtschaffene Passagiere wie ihn einfach am Flughafen stehen lassen? Hoffen wir nur, dass da nicht ein «Regulierungs-Ungetüm» entsteht. Überbuchen nervt. Aber es ist legal. Und es macht marktwirtschaftlich Sinn. Eine Prämie als Entschädigung: So würde ein Marktwirtschaftler das lösen. Es sei denn, er wäre Nationalrat an einem Freitag – und für einmal selber betroffen.

Kommentar von Blattmacher Thomas Ley

Im Wahlkampf 2015 wurde Hans-Ulrich Bigler deutlich. «Am Sonntag singen alle das Hohelied der KMU-Wirtschaft», donnerte der Gewerbler-Chef, «am Werktag hingegen wird legiferiert, reguliert und reglementiert.» Doch einer wie er durchschaut die Mechanismen. «Vielfach liegt der Ursprung solcher Regulierungs-Ungetüme in einem harmlosen, von der Bundesverwaltung in Auftrag gegebenen Bericht», beobachtete er. Ein Bericht, also. Etwa so einer, wie er ihn jetzt vom Bazl fordert? Ob es keine «Auflagen» gebe gegen böse Airlines, die rechtschaffene Passagiere wie ihn einfach am Flughafen stehen lassen? Hoffen wir nur, dass da nicht ein «Regulierungs-Ungetüm» entsteht. Überbuchen nervt. Aber es ist legal. Und es macht marktwirtschaftlich Sinn. Eine Prämie als Entschädigung: So würde ein Marktwirtschaftler das lösen. Es sei denn, er wäre Nationalrat an einem Freitag – und für einmal selber betroffen.
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