Bundesgericht schmettert Beschwerde von Baltisser und Bär ab
Schlitzer-Inserat der SVP war rassistisch

Das Bundesgericht hat heute die Beschwerde des ehemaligen SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seiner immer noch amtenden Stellvertreterin Silvia Bär abgewiesen. Damit wird der Schuldspruch des Berner Obergerichts rechtkräftig. Dieses hatte die beiden wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen.
Publiziert: 13.04.2017 um 12:23 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:27 Uhr
Wurde von der «NZZ» abgedruckt: Schlitzer-Inserat der SVP.
Foto: Blick
Sermîn Faki und Matthias Halbeis

Das höchste Schweizer Gericht hat entschieden: Das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» verstösst gegen die Rassismusstrafnorm. Damit ist klar, dass sich der ehemalige SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine immer noch amtende Stellvertreterin Silvia Bär damit der Rassendiskriminierung schuldig gemacht haben.

In einer ersten Reaktion nach der öffentlichen Verhandlung sagte Martin Baltisser zu BLICK: «Wir sind enttäuscht. Wir sind verurteilt worden für ein Inserat, das einen Sachverhalt so darstellt, wie er sich zugetragen hat. Dass dies in Zeiten von Fake-News strafbar ist, erstaunt.» Baltisser schloss einen Gang an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg aus. Damit ist klar, dass das Urteil des Berner Obergerichts Rechtskraft erhält und die SVP keine Unterstützung von fremden Richtern sucht.

Definitiv verurteilt: Martin Baltisser und  Silvia Bär, hier im April 2015 vor dem Berner Amtshaus.
Foto: Keystone

Zur Erinnerung: Bär und Baltisser müssen somit die Verantwortung übernehmen für ein Inserat, das die SVP im Sommer 2011 geschaltet hat. Mehrere Verlage lehnten es zwar ab, weil der Inhalt rassistisch sei - nicht so die «NZZ» und das «St. Galler Tagblatt».

Inserat für die Masseneinwanderungs-Initiative

Mit dem Inserat warb die SVP für die Initiative gegen Masseneinwanderung, die sich damals im Sammelstadium befand. Baltisser und Bär mussten den Kopf hinhalten für den damaligen SVP-Präsidenten Toni Brunner, der als Nationalrat politische Immunität geniesst. Und der damals die abschliessende Verantwortung für das Inserat trug.

Für das Berner Regional- und anschliessend das Obergericht war der Fall klar: Das Inserat bezeichne alle Kosovaren als Gewaltverbrecher – klare Rassendiskriminierung. Baltisser und Bär wurden zu bedingten Geldstrafen je 45 Tagessätzen à 220 bzw. 300 Franken verurteilt.

Lieferte den Anstoss zum Schlitzer-Plakat: Der Kosovare Rasim R. schlitzte dem Kranzschwinger Kari Zingrich im August 2011 in Interlaken die Kehle auf.

Damit waren diese nicht einverstanden und zogen das Urteil ans Bundesgericht weiter. Das Inserat schildere nur eine Gewalttat, die sich so kurz zuvor in Interlaken BE ereignet hatte. Der Kosovare Rasim R.* hatte im August 2011 in Begleitung eines Landsmannes bei einem Streit auf den Schweizer Schwinger Kari Zingrich eingestochen. Damit sei klar, dass nicht die Kosovaren als solche gemeint seien, sondern diese zwei konkreten Bürger des Balkan-Staats.

*Name der Redaktion bekannt

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