Beschwerde gutgeheissen
Bundesratsansprachen verletzen das Vielfaltsgebot

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) heisst eine Beschwerde gegen die bei SRF veröffentlichten Bundesratsansprachen gut. Diese verletzten das Vielfaltsgebot.
Publiziert: 02.09.2022 um 11:28 Uhr
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«Aus all den genannten Gründen, empfehlen der Bundesrat und das Parlament, die Frontex-Vorlage anzunehmen», sagte Bundesrat Ueli Maurer zum Schluss der Bundesratsansprache zur Frontex-Vorlage.
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«Aus all den genannten Gründen, empfehlen der Bundesrat und das Parlament, die Frontex-Vorlage anzunehmen», sagte Bundesrat Ueli Maurer (71) zum Schluss der Bundesratsansprache zur Frontex-Vorlage. Die Position des Bundesrates zu Abstimmungsvorlagen wird jeweils in einer Ansprache begründet. Seit 1971 veröffentlichte das Radio SRF 1 diese Reden kommentarlos. Damit dürfte bald Schluss sein.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hiess eine Beschwerde gegen die unkommentierte Bundesratsansprache zur Frontex-Vorlage dieses Jahres gut. Wie das UBI schreibt, würde «die exklusive Darstellung der Meinung des Bundesrats verfassungsrechtlichen Prinzipien widersprechen». Ausserdem würde das Vielfaltsgebot, wonach bei Volksabstimmungen chancengleich und ausgewogen berichtet wird, verletzt.

SRF wartet schriftlichen Entscheid ab

Wie das UBI weiter begründet, sei das SRF nicht gesetzlich verpflichtet, ein spezielles Format ohne Gegenmeinung präsentieren zu müssen.

Wie SRF in einer Stellungnahme schreibt, würden die Abstimmungsvorlagen breit akzeptiert: «Die SRG wird nun zuerst die schriftliche Begründung des UBI-Entscheids abwarten, bevor sie über allfällige Massnahmen entscheidet.»

Im selben Urteil rügte das UBI auch, dass «Arena»-Moderator Sandro Brotz eine Aussage von SVP-Politiker Thomas Aeschi als rassistisch bezeichnet hatte. (lui)

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