Die Benützung der Strasse am 14. Januar 2023 hätte zumindest teilweise zugelassen werden müssen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Stattdessen führte die Route über Nebenstrassen und Wanderwege.
Die komplette Verschiebung der «Winterwanderung» von der Kantonsstrasse weg stellt laut Gericht einen unverhältnismässigen Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar. Diese Grundrechte würden in einem begrenzten Ausmass einen Anspruch darauf geben, für Kundgebungen mit einer Appellwirkung öffentlichen Grund zu benützen.
Die Behörden haben zudem den Anspruch der Gruppierung auf Behandlung eines Gesuchs innerhalb angemessener Frist verletzt. Diese hatte ihr Gesuch im November 2022 eingereicht. Eine ablehnende Antwort erhielt sie am 10. Januar 2023.