Das Bundesstrafgericht hat in einem am Dienstag publizierten Beschluss bestätigt, dass beim Beschuldigten Fluchtgefahr bestehe. Der schweizerisch-italienische Doppelbürger versuchte im Dezember 2021 über die Türkei nach Syrien auszureisen, um sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschliessen. Die Türkei verweigerte ihm aber die Einreise.
In der Schweiz wurde eine Untersuchung eingeleitet, und der Mann kam frei. Die Behörden überwachten ihn jedoch. Im Juni 2022 wurde er im Rahmen einer von Deutschland und der Schweiz durchgeführten Aktion verhaftet. Ausser der misslungenen Syrien-Reise soll er Pläne für einen zweiten Versuch geschmiedet haben. Zudem werden ihm die Herstellung und Verbreitung von Propaganda zur Last gelegt sowie Spendensammlungen für den IS. (SDA)