Berufsmässiger Personentransport
Künftig kein spezieller Führerausweis für Taxifahrer nötig

Der Bundesrat hält den speziellen Führerausweis für Taxifahrer für unnötig. Er unterstützt eine entsprechende Motion von FDP-Nationalrat Philippe Nantermod.
Publiziert: 09.11.2017 um 17:18 Uhr
|
Aktualisiert: 14.09.2018 um 18:21 Uhr
Geht es nach dem Bundesrat, brauchen Taxifahrer künftig keinen Spezialausweis mehr.
Foto: KEY

Wer heute mit dem Auto berufsmässig Passagiere befördert, braucht einen speziellen Ausweis. Dafür ist eine zusätzliche praktische Prüfung nötig. Künftig soll ein normaler Führerausweis genügen.

Der Bundesrat ist einverstanden damit, dass für den berufsmässigen Personentransport der normale Führerausweis genügen soll. Er empfiehlt eine Motion von FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (33, VS) zur Annahme.

Nantermod hält die Unterscheidung für überflüssig. Die Gefahren seien unabhängig von der Verwendung des Fahrzeugs die gleichen, schreibt er in der Begründung seiner Motion.

FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (VS).
Foto: EQ Images

Uber-Fahrer verurteilt

Hintergrund des Vorstosses ist der Streit um die für Uber-Fahrer geltenden Regeln. Anfang dieser Woche hat das Baselbieter Strafgericht einen Fahrer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil ihm die nötigen Bewilligungen für berufsmässige Personentransporte fehlten.

Die Arbeiten an einer Harmonisierung sind beim Bund allerdings längst im Gang, und zwar ebenfalls aufgrund einer Motion von Nantermod. Mit dieser hatte er nicht nur den Verzicht auf spezielle Bewilligungen, sondern auch die Aufhebung der Fahrtenschreiberpflicht und der speziellen Arbeitszeitregelungen verlangt. Die Räte nahmen die Motion letztes Jahr an. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?