Vor dem Brexit fürchten sich nicht nur viele Briten, sondern auch Schweizer, die in London, Manchester oder Cardiff eine neue Heimat gefunden haben.
Sie können dort ohne bürokratische Hürden leben – dank der Personenfreizügigkeit in der EU. Diese würde mit dem Brexit aber wegfallen.
Personenfreizügigkeit auf Lebenszeit
Jetzt können Schweizer in UK aufatmen. Bern und London haben sich darauf geeinigt, dass Schweizer, die in Grossbritannien leben und Briten, die in der Schweiz leben, weiterhin alle Rechte haben, die mit der Personenfreizügigkeit einhergehen. Nebst dem Aufenthaltsrecht an sich regelt das Abkommen auch die Ansprüche auf Sozialversicherung und die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen.
Die in diesem Abkommen gewährten Rechte gelten gemäss Bundesrat auf Lebenszeit. Allerdings nur für jene, die vor dem Brexit ausgewandert sind. Wen es danach nach London zieht, muss sich allenfalls auf aufwendige Bewilligungsverfahren gefasst machen.
Die Frage ist, wie Grossbritannien aussteigt
Bis wann muss man nun seinen Auswanderungsgelüsten nachgeben, um in den Genuss der Privilegien zu kommen? Das kommt darauf an, wie der Brexit verläuft.
Wird das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Königreich genehmigt und per 29. März 2019 in Kraft gesetzt, gelten voraussichtlich bis Ende 2020 die bestehenden Bestimmungen der Personenfreizügigkeit. Bis dann müssten Schweizer auswandern.
Wird das Austrittsabkommen nicht genehmigt, erfolgt voraussichtlich ein ungeordneter Brexit per 29. März 2019. In diesem Fall müsste das vorliegende Abkommen Schweiz-Grossbritannien bereits ab dem 30. März 2019 vorläufig angewendet werden. Bis dahin müssten die Koffer also gepackt sein.
34'500 Schweizer in Grossbritannien
Mit dem Abkommen sichern die Schweiz und Grossbritannien die Rechte von knapp 80'000 Menschen: Ende 2017 lebten rund 43'000 britische Staatsangehörige in der Schweiz. Umgekehrt umfasste die Schweizer Gemeinschaft im Vereinigten Königreich rund 34'500 Personen. (sf)
- 12. März: Das Parlament stimmt im sogennanten «meaningful vote» über das zwischen May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen ab. Zum zweiten Mal entschied das Parlament gegen Mays Deal (mit 391 zu 242 Stimmen).
- 13. März: Die Premierministerin lässt darüber abstimmen, ob Grossbritannien die EU ohne Deal verlassen soll. Das wäre ein harter Brexit, der wegen fehlender Übergangsbestimmungen in ein Chaos führen könnte. Kommt es bei der Abstimmung zum No-Deal zu einem Nein, entscheidet das Parlament für oder gegen eine Verschiebung des Brexit.
- 14.März: Die Abgeordneten entscheiden über die Brexit-Verschiebung. Nein = EU-Austritt am 29. März, vermutlich ohne Deal; Ja = London bittet EU um Verlängerung der Frist.
- Für die Umsetzung eines Abkommens müssen mindestens 20 EU-Länder zustimmen, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Kommt eine Mehrheit nicht zustande, tritt Grossbritannien ohne Deal aus der EU aus.
- Der Austritt erfolgt in jedem Fall am 29. März 2019.
- 12. März: Das Parlament stimmt im sogennanten «meaningful vote» über das zwischen May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen ab. Zum zweiten Mal entschied das Parlament gegen Mays Deal (mit 391 zu 242 Stimmen).
- 13. März: Die Premierministerin lässt darüber abstimmen, ob Grossbritannien die EU ohne Deal verlassen soll. Das wäre ein harter Brexit, der wegen fehlender Übergangsbestimmungen in ein Chaos führen könnte. Kommt es bei der Abstimmung zum No-Deal zu einem Nein, entscheidet das Parlament für oder gegen eine Verschiebung des Brexit.
- 14.März: Die Abgeordneten entscheiden über die Brexit-Verschiebung. Nein = EU-Austritt am 29. März, vermutlich ohne Deal; Ja = London bittet EU um Verlängerung der Frist.
- Für die Umsetzung eines Abkommens müssen mindestens 20 EU-Länder zustimmen, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Kommt eine Mehrheit nicht zustande, tritt Grossbritannien ohne Deal aus der EU aus.
- Der Austritt erfolgt in jedem Fall am 29. März 2019.