Berateraffäre in Liechtenstein
Ex-Aussenministerin Frick droht Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige Liechtensteiner Regierungsrätin Aurelia Frick erhoben. In der sogenannten Berateraffäre wird ihr Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Publiziert: 04.06.2020 um 10:14 Uhr
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Das Fürstentum Liechtenstein steht weiter im Bann der sogenannten Berateraffäre (Symbolbild).
Foto: Keystone

Nun könnte es für die ehemalige Liechtensteiner Regierungsrätin Aurelia Frick (44) richtig ungemütlich werden. In der sogenannten Berateraffäre erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Ex-Aussenministerin und ihren damaligen Generalsekretär René Schierscher.

Begonnen hat alles vor rund einem Jahr, als die Geschäftsprüfungskommission (GPK) im Liechtensteiner Landtag ihren Rechenschaftsbericht vorlegte. Demnach hatte Regierungsrätin Frick ihr Budget 2018 für «Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit» gleich um 42 Prozent oder 265'000 Franken überzogen.

Informationen zurückgehalten

Fünf- bis sechsstellige Summen sollen von Fricks Ministerium unter anderem an einen Persönlichkeitscoach sowie eine Kommunikationsagentur geflossen sein. Nur widerwillig hatte Frick der GPK Auskunft gegeben und zum Teil lediglich geschwärzte Rechnungen ausgehändigt. Die Affäre gipfelte im vergangenen Juli in einer Sonderlandtagssitzung, an welcher das Parlament ihr das Vertrauen entzog. Frick musste den Hut nehmen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen Frick und Schierscher nun Anklage wegen Missbrauchs der Amtsgewalt erhoben. Gemäss den Ermittlern sollen die beiden wiederholt Rechnungen für Beratungsdienstleistungen zur Zahlung freigegeben und dabei bewusst Regierung wie auch den Landtag umgangen haben.

Es drohen bis zu fünf Jahren Haft

Dabei muss es um grössere Beträge gehen. Denn ein Regierungsmitglied muss in seinem Kompetenz- und Budgetbereich einmalige Ausgaben nur dann der Regierung zur Genehmigung vorlegen, wenn der Betrag von 100'000 Franken überschritten wird. Generalsekretär Schierscher geriet ins Visier, weil er «mit Wissen und Wollen von Frick» gehandelt haben soll.

Nun droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft stellt aber klar, dass die Beschuldigten den Tatvorwurf bestreiten. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung. Frick und Schierscher können Einspruch gegen die Anklage erheben.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall ein Verfahren eröffnet hat. Frick selbst hatte im Juni 2019 die Behörde beauftragt, den Vorwurf der Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit den geschwärzten Rechnungen zu untersuchen. Das Verfahren wurde einen Tag vor der Sondersitzung im Landtag eingestellt. Die Ermittler konnten damals keinen gerichtlich strafbaren Tatbestand erkennen. (dba)

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