Die verabschiedete Resolution halte erstmals fest, dass Zwangsheirat eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt sei, teilte das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Freitag mit. Die Schweiz habe in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit betont, strukturelle Diskriminierungen und Geschlechterstereotypen zu bekämpfen, die zu den Hauptursachen von Zwangseheschliessungen zählten.
Die 53. Tagung des Uno-Menschenrechtsrats begann am 19. Juni. Im Zentrum stand der Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen. Die Schweiz habe sich nachdrücklich für die Einhaltung der internationalen Standards betreffend Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung eingesetzt, schrieb das EDA.
Konkrete Präventionsmassnahmen
So habe sich die Schweiz namentlich aktiv an den Verhandlungen über die Resolution zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen beteiligt. Dabei habe sie sich für konkrete Präventionsmassnahmen und die Gewährleistung des Zugangs zur Justiz für die Opfer eingesetzt.
Weiter seien an der Tagung die Menschenrechtssituation in zahlreichen Ländern, öffentliche Akte religiösen Hasses, der Klimawandel sowie die Weitergabe von Waffen thematisiert worden. (SDA)