Bei Initiativen und Referenden
Bundesrat erlaubt bezahlte Unterschriftensammlungen weiterhin

Das bezahlte Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden bleibt erlaubt. Der Bundesrat hat ein im Kanton Neuenburg geplantes Verbot für nationale Initiativen und Referenden nicht genehmigt.
Publiziert: 23.08.2023 um 12:00 Uhr
Für die Unterschriftensammlung für eidgenössische Initiativen und Referenden darf weiterhin bezahlt werden. (Symbolbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI

Die Bundesgesetzgebung verbiete das bezahlte Sammeln für eidgenössische Abstimmungen gewollt nicht, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Das Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden im Kanton Neuenburg sei vom Entscheid des Bundesrats hingegen nicht betroffen.

Der Kanton Neuenburg hatte 2021 das Gesetz über die politischen Rechte geändert, und das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden verboten. Kantonale Ausführungsbestimmungen müssen aber vom Bund genehmigt werden, damit sie gültig sind. Diese Genehmigung hat der Bundesrat nun verweigert.

«Unverhältnismässig und nicht zielführend»

Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit schon mehrmals gegen ein Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften gestellt, zuletzt im Jahr 2021. Ein solches wäre «unverhältnismässig und nicht zielführend», hatte er damals argumentiert.

Es bestehe nicht zwingend eine Kausalität zwischen Bezahlung und unlauterem Vorgehen beim Sammeln von Unterschriften. Aus Einzelfällen könne nicht darauf geschlossen werden, dass beim bezahlten Unterschriftensammeln generell unlautere Methoden angewendet werden.

Neben dem Kanton Neuenburg kennt auch der Kanton Genf eine Gesetzesbestimmung, die bezahlte Unterschriftensammlungen bestraft – jedoch nur dann, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der Anzahl der gesammelten Unterschriften und der Höhe der Bezahlung besteht. (SDA)

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