Bei Annahme der Durchsetzungs-Initiative droht «rechtliches Chaos»
Bei einem Nein wird spätestens 2017 ausgeschafft

Fällt die Durchsetzungs-Initiative durch, tritt das Ausschaffungs-Gesetz Mitte 2016 oder allenfalls Anfang 2017 in Kraft. Bei einem Ja hingegen gebe es während Jahren «Rechtsunsicherheiten und unterschiedliche Praxen in den Kantonen», warnt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss von Hans Stöckli.
Publiziert: 25.02.2016 um 12:13 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 00:02 Uhr
Ruedi Studer

Lehnt das Volk am Sonntag die Durchsetzungs-Initiative ab, will der Bundesrat schon an seiner nächsten Sitzung am 4. März über die Inkraftsetzung des neuen Ausschaffungs-Gesetzes entscheiden. Das macht er in einer heute veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von SP-Ständerat Hans Stöckli (BE) klar.

Ein genaues Datum nennt er nicht. In einer früheren Antwort auf einen Vorstoss von CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) stellt er aber den 1. Juni 2016 oder den 1. Januar 2017 zur Debatte. Rund die Hälfte Kantone monierte demnach genügend Zeit für die Umsetzungsvorbereitung, so dass der Bundesrat wohl zum 1. Januar 2017 tendieren dürfte.

«Gerichte müssten entscheiden»

Und was passiert bei einem Ja? Dann treten die neuen Verfassungsbestimmungen «sofort in Kraft», so der Bundesrat. Das neue Ausschaffungs-Gesetz hingegen würde vorerst hinfällig. Deshalb würde er die Aufhebung dieser Gesetzgebung beantragen.

«Es würde somit den Gerichten obliegen, zu entscheiden, ob das spätere (direkt anwendbare) Verfassungsrecht, soweit es einem älteren Bundesgesetz widerspricht, den Vorrang beansprucht. Der Bundesrat kann hier keine genaue Vorhersage treffen», schreibt die Regierung. Das gelte auch in Bezug auf den Umgang der Gerichte mit der in der Durchsetzungs-Initiative enthaltenen Konfliktregel, wonach das neue Verfassungsrecht dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgehen soll.

Zwar enthalte die Durchsetzungs-Initiative detaillierte Regelungen über die Ausschaffung verurteilter Ausländer, die von den rechtsanwendenden Behörden direkt angewendet werden sollen, so der Bundesrat. Doch gewisse Gesetze müssten noch entsprechend angepasst werden. Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Kantonen.

«Rechtsunsicherheiten und unterschiedliche Praxen»

SP-Ständerat Hans Stöckli (BE).
Foto: Christian Lanz

Für den Bundesrat ist daher klar: «In der Übergangsphase zwischen dem Abstimmungstermin und dem Inkrafttreten der nötigen Ausführungsbestimmungen wären Rechtsunsicherheiten und unterschiedliche Praxen in den Kantonen unvermeidlich.» Bis zum Erlass dieser Vollzugsregelungen sei es nämlich an den Straf- und Vollzugsbehörden sowie an den Gerichten, selber in den Einzelfällen Lösungen zu entwickeln.

Und sollte dereinst auch noch die Gesetzgebung zur Durchsetzungs-Initiative in einer Referendumsabstimmung abgelehnt werden, «so würden sich die Übergangsphase und damit die Dauer der Rechtsunsicherheit verlängern». Der Bundesrat müsste eine neue Gesetzesvorlage erarbeiten und diese dem Parlament zur Beratung und Verabschiedung unterbreiten. Auch dagegen könnte wiederum das Referendum ergriffen werden.

Für Interpellant Stöckli ist nach dieser Antwort klar: «Es geht um 10'000 Fälle pro Jahr. Kommt es zu einem Ja, werden wir während Jahren Rechtsunsicherheit und ein rechtliches Chaos haben.»

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