Bedingte Freiheits- und Geldstrafen
Fünf Schuldsprüche im VBL-Subventionsprozess

Das Kriminalgericht Luzern hat am Freitag im Prozess um die Subventionen der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) fünf frühere respektive aktuelle Kader des Betrugs schuldig gesprochen. Es verhängte bedingte Freiheits- und Geldstrafen.
Publiziert: 14.03.2025 um 11:17 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2025 um 11:32 Uhr
Das Gericht verhängte bedingte Freiheits- und Geldstrafen.
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Staatsanwaltschaft hatte den fünf Männern vorgeworfen, 2018 und 2019, trotz anderslautender Vereinbarung mit den Subventionsgebern, innerhalb des VBL-Konzerns verrechnete kalkulatorische Zinsen als Kosten deklariert zu haben. Ziel soll es gewesen sein, höhere Subventionen zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte für jeden der Beschuldigten einen Schuldspruch wegen Betrugs und eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Unter den Beschuldigten war auch der frühere CEO. Zwei der fünf Beschuldigten sind noch heute bei dem Busunternehmen, das im Besitz der Stadt Luzern ist, tätig.

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