Das Urteil gegen den Frauenmörder Fabrice Anthamatten brachte es jüngst an den Tag: Die lebenslange Verwahrung wegen Untherapierbarkeit bleibt in der Praxis toter Buchstabe.
«Es wird wohl nie Gutachten für lebenslange Untherapierbarkeit geben», ärgert sich BDP-Nationalrat Bernhard Guhl (AG). «Die Umsetzung der Verwahrungsinitiative kommt praktisch nicht zur Anwendung.»
Deshalb müsse man eine Zwischenlösung finden zwischen der heutigen normalen und der lebenslangen Verwahrung.
Heute Freitag hat Guhl eine Motion eingereicht, die einer solchen Zwischenlösung den Weg ebnen soll. Er will den Prüfungsintervall für Verwahrte strecken.
Statt jährlich nur alle drei Jahre
Aktuell gilt: Hat ein Verwahrter seine Haftstrafe verbüsst, wird mindestens jährlich überprüft, ob er bedingt entlassen werden kann.
Geht es nach Guhl, sollen sich extrem gefährliche Täter künftig länger gedulden müssen. «Fällt das jährliche Gutachten dreimal in Folge negativ aus, soll die zuständige Behörde erst wieder nach drei Jahren eine bedingte Entlassung prüfen», fordert der Aargauer. «Die jährlichen Gutachten sind zur Alibiübung verkommen und verursachen nur enorme Kosten.»
Zudem berge jedes Gutachten die Gefahr, dass die verwahrte Person sich verstelle und so eine Freilassung erwirke. «Eine Verlängerung des Prüfungsintervalls ist damit auch zum Schutz der Allgemeinheit von Interesse», so Guhl. «Und der vom Volk angenommenen Verwahrungs-Initiative wird damit auch mehr Nachachtung verschafft.»