Baukartell-Skandal
Bündner Regierung greift durch

(Chur/Scuol) Unterengadiner Firmen, welche in illegale Absprachen involviert sind, werden vom Kanton Graubünden in die Pflicht genommen. Die Bündner Regierung ergriff Massnahmen, damit der Wettbewerb spielt und Transparenz herrscht.
Publiziert: 01.02.2019 um 10:20 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2019 um 11:27 Uhr
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Eine Baustelle im Unterengadin. Zum bisher grössten Fall von Preisabsprachen im Schweizer Baugewerbe laufen mehrere Untersuchungen, darunter jene einer vom Bündner Kantonsparlament eingesetzten parlamentarischen Untersuchungskommission.
Foto: Keystone

Im April letzten Jahres flog der Skandal auf: Die Wettbewerbskommission (Weko) gab bekannt, dass sie sieben Baufirmen im Unterengadin mit total 7,5 Millionen Franken büsst. Die Unternehmen hatten über Jahre öffentlich ausgeschriebene Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau durch unzulässige Absprachen manipuliert.

Zum bisher grössten Fall von Preisabsprachen im Schweizer Baugewerbe laufen mehrere Untersuchungen, darunter jene einer vom Bündner Kantonsparlament eingesetzten parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).

Aktiv geworden ist diese Woche eigenen Angaben zufolge die Bündner Kantonsregierung. Eine Delegation mit Regierungsrat Mario Cavigelli an der Spitze traf sich in Scuol im Unterengadin zu einem Behördenaustausch mit der Region Unterengadin/Münstertal.

Kommt es zu Schadenersatz-Forderungen?

Im Zentrum der Gespräche standen Massnahmen der öffentlichen Hand gegenüber Unternehmen, welche sich an den unzulässigen Subissionsabsprachen beteiligten, wie die Regierung am Freitag mitteilte.

Um allfällige Schadenersatzansprüche zu sichern, wurden bei der Weko Akteneinsichtsgesuche gestellt und von betroffenen Unternehmen Verzichtserklärungen zur Verjährung eingeholt.

Zudem verlangt der Kanton neu vor jeder Zuschlagserteilung von einer involvierten Unternehmung eine zusätzliche Bestätigung. Darin muss die Firma einerseits über deren Absprachetätigkeit bei Kantonsvergaben Auskunft geben.

Andererseits muss sie bei Weko-Verfahren über den Stand der Dinge informieren. Auch müssen bietende Bauunternehmungen bestätigen, seit dem Beginn der Weko-Untersuchungen im Oktober 2012 keine Wettbewerbsabreden getätigt zu haben. (SDA)

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