Bau
Neuer GAV für die Gerüstbaubranche tritt am 1. April 2025 in Kraft

In der Gerüstbaubranche haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag GAV geeinigt. Er tritt am 1. April 2025 in Kraft und gilt für vier Jahre.
Publiziert: 21.11.2024 um 11:38 Uhr
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Aktualisiert: 21.11.2024 um 21:42 Uhr
Die Schweizerische Gerüstbaubranche beschäftigt rund 4000 Mitarbeitende. (Archivbild)
Foto: ALESSANDRO DELLA BELLA
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bringe entscheidende Fortschritte für Unternehmen und Beschäftigte, um die Branche zukunftssicher und wettbewerbsfähig zu gestalten, schrieben die Sozialpartner am Donnerstag in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Es firmierten die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Schweizerische Gerüstbauunternehmer-Verband SGUV.

Konkrete Verbesserungen für die Arbeitnehmerschaft sind den Angaben zufolge ein automatischer Teuerungsausgleich und ein Zuschlag von 25 Prozent für Samstagsarbeit. Auch wird die morgendliche Pause von 15 Minuten nun bezahlt und gilt als Arbeitszeit. Vorteilhaft für die Arbeitgeber ist das neue Arbeitszeitmodell: Es erlaubt die Anpassung der Arbeitszeiten an die «saisonale Realität».

Die Allgemeinverbindlicherklärung des Gerüstbau-GAV durch den Bundesrat steht allerdings noch aus. Mit dieser würde irgendwann zwischen jetzt und dem 1. April 2025 gerechnet, erklärte die Unia auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Aktuell gibt es laut der Gewerkschaft rund 400 Firmen mit insgesamt 4000 Mitarbeitenden im Schweizerischen Gerüstbaugewerbe.

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