Bankgeheimnis
Amtshilfe auch auf Basis gestohlener Daten

Die Schweiz soll auch auf Basis von gestohlenen Bankdaten Steueramtshilfe leisten. Das schlägt der Bundesrat vor. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer Revision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet.
Publiziert: 02.09.2015 um 11:21 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 21:12 Uhr

Eine Lockerung der Amtshilfepraxis bei gestohlenen Daten hatte der Bundesrat schon 2013 vorgeschlagen. Weil eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Wirtschaftsverbände dagegen war, verzichtete er nach der Vernehmlassung aber darauf.

Nun startet der Bundesrat einen neuen Versuch. Inzwischen habe sich die internationale Praxis durchgesetzt, dass nur sehr begrenzt Ausnahmen vom Informationsaustausch toleriert würden, schreibt das Finanzdepartement (EFD).

Die Praxis der Schweiz sei deshalb vermehrt von zahlreichen Ländern sowie vom Global Forum in Frage gestellt worden. Mit der Gesetzesänderung würde sich die Ausgangslage der Schweiz für die zweite Phase der Länderüberprüfung des Global Forums zur steuerlichen Amtshilfe verbessern.

Neu soll die Schweiz auf Amtshilfegesuche eintreten, wenn ein ausländischer Staat Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich wäre Amtshilfe, wenn ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens aktiv erworben hat. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Dezember.

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