Das Adress-Puff bei der Billag-Nachfolgerin Serafe sorgte in den letzten Wochen für rote Köpfe (BLICK berichtete). Auch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) schaltete sich ein und setzte sich mit dem Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) an einen Tisch: Die Gemeinden wurden nämlich mit Anfragen zu den Serafe-Abrechnungen überflutet, welche gar nichts mit fehlerhaften Adressdaten zu tun hatten.
Für Bakom-Chef Philipp Metzger (54) war nach dem Treffen deshalb klar: «Unser Hauptziel ist, die Anrufflut bei den Gemeinden zu stoppen – oder zumindest einzudämmen», wie er im BLICK-Interview erklärte. Und: «Wir müssen den Serafe-Kunden klarer kommunizieren, in welchen Fällen sie sich an wen wenden müssen.»
Wie das geschehen soll, hat das Bakom nun entschieden: Ab sofort ist die Serafe alleinige Ansprechstelle «für sämtliche Fragen zur Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe». Zuvor hatte die Serafe die Betroffenen an die Gemeinden verwiesen. Neu übernimmt die Serafe die Meldung an die Einwohnerkontrollen. «Dieser Hinweis wird auch auf den nächsten Rechnungen stehen, die im Februar verschickt werden», schreibt das Bakom in seiner Medienmitteilung.
Keine Mahnungen
Um weitere Fehler zu vermeiden, wurde zudem vereinbart, dass die Kantone im Februar 2019 eine Vollbestandsmeldung der aktuellsten Daten aus den Einwohnerkontrollen an die Serafe anstreben. Zudem stellt das Bakom für die Mitarbeitenden der Einwohnerkontrollen ein Informationsblatt zum neuen Abgabesystem zusammen.
Die Betroffenen müssen sich zudem auch nicht vor Mahnungen fürchten, wie das Bakom klar macht: «Für fehlerhafte Rechnungen, die der Serafe durch die Rechnungsempfänger oder die Gemeinden gemeldet wurden, werden keine Mahnungen versandt, sondern sie werden durch korrigierte Rechnungen ersetzt.»
Alle Beteiligten würden weiterhin in engem Kontakt zueinander stehen und die Situation laufend gemeinsam beobachten, um allenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, erklärt das Bakom. Hierfür werde eine Begleitgruppe weitergeführt, bis die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung geklärt worden seien.