Bären-Ranger, Yoga-Lehrerin, Fecht-Instruktor
Das machen Beamte alles nebenbei

Die meisten der Beschäftigungen, die auf Liste der bewilligten Nebenjobs auftauchen, sind unproblematisch (BLICK berichtete). Einige Beamte verdienen sich auch mit ungewöhlichen Nebenjobs noch etwas dazu.
Publiziert: 14.09.2016 um 00:17 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 16:05 Uhr
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Den Bundesangestellten sind nicht nur Miliztätigkeiten erlaubt. Auch eigene Firmen dürfen Beamte nebenher führen.
Foto: Keystone
Joël Widmer

Rund 2600 Bundesangestellten gehen einer Nebenbeschäftigung nach, die sie ihrem Arbeitgeber pflichtgemäss gemeldet haben. Heikel sind die Nebenjobs, wenn Mitarbeiter mit eigenen Firmen Geld verdienen oder ein Bundesamtsdirektor in der Catering- und Kochkurs-Firma seiner Frau sitzt und Organisationen zu den Kunden zählt, in denen ihr Mann als Bundesvertreter aktiv ist (BLICK berichtete).

Doch die meisten Mandate und Tätigkeiten, die auf der Liste der bewilligten Nebenjobs auftauchen, die BLICK aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes erhielt, sind unproblematisch. Viele Beamten sitzen in Schulkommissionen, Stiftungs- oder Gemeinderäten. Auffallend viele Grenzwächter und Zollbeamte engagieren sich auch in ihrer lokalen Feuerwehr. 

Es gibt aber auch ungewöhlichere Nebenjobs. Einem Juristen ist die Materie bei seiner 90-Prozent-Anstellung im Bundesamt für Sozialversicherungen wohl etwas zu Schreibtisch-lastig. Er arbeitet nebenbei noch als Ranger im Bärenpark. Ein anderer verkauft Mineralien auf dem Markt.

Viele Beamten verdienen sich auch mit sportlichen Aktivitäten noch ein kleines Zubrot. So arbeitet ein BSV-Jurist nebenher noch als Fechtlehrer. Ein anderer hilft im Pilates-Studio seiner Frau mit und einige Zollbeamten arbeiten in der Hochsaison den einen oder anderen Tag als Skilehrer. 

Und die Yogalehrerinnen unter den Beamten dürften nach einer Lektion ihre Arbeit am Bürotisch im Bundesamt wieder mit voller Kraft anpacken.

Die Hälfte gelöscht

Bern – Nach einem zweijährigen Rechtsstreit musste der Bund BLICK die Liste aller Nebenbeschäftigungen seiner Angestellten aushändigen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Mandate der Top-Kader namentlich aufgeführt werden. Weitere Angestellte wurden anonymisiert. Doch vor der Herausgabe erliess das Personalamt eine Richtlinie, wonach nur die bewilligungspflichtigen erfasst werden, alle anderen gemeldeten Nebenjobs wurden gelöscht.

Bern – Nach einem zweijährigen Rechtsstreit musste der Bund BLICK die Liste aller Nebenbeschäftigungen seiner Angestellten aushändigen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Mandate der Top-Kader namentlich aufgeführt werden. Weitere Angestellte wurden anonymisiert. Doch vor der Herausgabe erliess das Personalamt eine Richtlinie, wonach nur die bewilligungspflichtigen erfasst werden, alle anderen gemeldeten Nebenjobs wurden gelöscht.

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