Aussenpolitische Kommission will weitere Abklärungen
Uno-Migrationspakt wird auf die lange Bank geschoben

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats hat sich mit dem Migrationspakt auseinandergesetzt. Einmal mehr. Sie reicht die heisse Kartoffel zurück an die Verwaltung.
Publiziert: 04.04.2023 um 17:14 Uhr
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Aktualisiert: 04.04.2023 um 17:24 Uhr
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Die Vereinten Nationen haben sich 2018 auf einen globalen Migrationspakt geeinigt.
Foto: keystone-sda.ch
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Tobias OchsenbeinRedaktor Politik

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) diskutierte am Dienstag den Migrationspakt der Uno. Wieder einmal – und wieder einmal ohne Entscheid. Die Politiker schieben das Geschäft erneut auf die lange Bank.

Die APK-S hat mit neun Stimmen und einer Enthaltung entschieden, einen Verwaltungsbericht einzufordern. Die Beratung zum Migrationspakt soll zwischenzeitlich ausgesetzt werden.

Die Kommission beauftragt darum die Verwaltung, bis Ende Jahr einen Bericht zu erstellen. Dieser soll die bisherige Wirkung des Migrationspaktes global und in den einzelnen Ländern beleuchten und erste Erkenntnisse für die Schweiz bei einem allfälligen Beitritt identifizieren.

Migrationspakt soll geordnete Migration definieren

Aus Sicht des Bundesrats entspricht der Uno-Migrationspakt den Interessen der Schweiz, wie er bereits Anfang 2021 zur von ihm verabschiedeten Botschaft schrieb. Das Ziel des Migrationspakts ist es, Eckwerte für eine geordnete Migration zu definieren. All das sollte schliesslich eine Reduktion der irregulären Migration zur Folge haben.

Der Migrationspakt ist ein sogenanntes Soft Law. Als solches werden internationale Instrumente bezeichnet, die zwar rechtlich nicht verbindlich sind, aber bestimmte Verhaltensweisen vorgeben. Bei einer Verletzung der Bestimmungen drohen einem Staat schlimmstenfalls politische Sanktionen.

Parlament fühlte sich übergangen

2018 hatten an der Uno-Generalversammlung 53 Staaten für den Pakt gestimmt, fünf Staaten dagegen. 12 Staaten – unter ihnen die Schweiz – enthielten sich der Stimme. Obwohl keine Gesetzesänderungen mit dem Migrationspakt verbunden sind, fühlte sich das Parlament übergangen, als der Bundesrat ursprünglich vorschlug, den Pakt ohne legislatives Okay anzunehmen.

Die Diskussion um das Uno-Regelwerk zieht sich darum seit mehreren Jahren hin. Bereits 2018 beauftragten National- und Ständerat die Regierung, dem Pakt nicht zuzustimmen und dem Parlament erst einen Antrag zu unterbreiten. Beide Kammern wollten sich erst vertieft mit dem Migrationspakt und dessen Konsequenzen für die Schweiz befassen.


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