Ausländer-Kontingente werden nicht gesenkt
Schlappe für Baume-Schneider

Im kommenden Jahr sollen gleich viele Erwerbstätige aus Staaten ausserhalb von EU und Efta in der Schweiz leben und arbeiten können wie 2023. Der Bundesrat hat entschieden, die Drittstaats-Kontingente unverändert zu lassen.
Publiziert: 29.11.2023 um 17:29 Uhr
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Aktualisiert: 29.11.2023 um 17:32 Uhr
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Mit ihrem Plan, die Ausländer-Kontingente zu senken, ist Elisabeth Baume-Schneider im Bundesrat aufgelaufen.
Foto: keystone-sda.ch

Das ist eine Schlappe für SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (59). Die Migrationsministerin wollte, dass Firmen weniger Fachkräfte von ausserhalb der EU rekrutieren dürfen. Das kam aber nicht nur bei der Wirtschaft nicht gut an. Auch im Bundesrat ist Baume-Schneider damit aufgelaufen.

Heute können pro Jahr maximal 12'000 Spezialisten aus sogenannten Drittstaaten in die Schweiz kommen. 3500 der Aufenthaltsbewilligungen sind dabei für Arbeitskräfte aus dem ehemaligen EU-Mitgliedsstaat Grossbritannien reserviert. Für 2024 wollte Baume-Schneider das Maximum auf 9600 Personen senken – und das Sonderkontingent für Briten abschaffen.

Parmelin wehrte sich vehement

Daraus aber wird nichts. Im kommenden Jahr sollen gleich viele Erwerbstätige aus Staaten ausserhalb von EU und Efta in der Schweiz leben und arbeiten können wie 2023. Der Bundesrat hat entschieden, die Drittstaats-Kontingente unverändert zu lassen. Gerade SVP-Wirtschaftsminister Guy Parmelin (64) soll sich vehement gegen Baume-Schneiders Pläne gewehrt haben.

Der Bundesrat hörte vor dem Entscheid am Mittwoch die Sozialpartner und die Kantone an. In den vergangenen Jahren wurden die Kontingente jeweils nicht vollständig ausgeschöpft, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) schrieb. Ende Oktober 2023 waren die Aufenthaltsbewilligungen B für erwerbstätige Drittstaatsangehörige zu 68 Prozent und die Kurzaufenthaltsbewilligungen L zu 65 Prozent beansprucht worden.

Unverändert bleiben auch die Kontingente für Dienstleister aus der EU und der Efta. Auch das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich wird weitergeführt, ebenfalls unverändert. (dba)

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