Die Befürworter nennen zwei Gründe für die Vergrösserung der Regierung: Der erste ist die Repräsentation der Sprachminderheiten. Mit neun Mitgliedern werde eine bessere Vertretung der Landesgegenden und Sprachgruppen im Bundesrat ermöglicht, schreiben SP, Grüne und BDP.
«Vor allem des Tessins», halten die Grünen fest. Der italienischsprachige Kanton ist seit 15 Jahren nicht mehr im Bundesrat vertreten. Aber auch die verschiedenen deutschsprachigen Regionen könnten mit neun Bundesräten besser repräsentiert werden, schreiben die Grünen.
Der zweite Grund ist, dass die Aufgaben des Bundesstaates seit seiner Gründung im Jahre 1848 stark gewachsen sind. Bei neun Bundesräten könnten diese Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden, schreiben die drei Parteien.
Allzu grosse Departemente könnten sinnvoll aufgeteilt werden, halten BDP und Grüne fest. Dies würde den Bundesräten die Arbeit erleichtern. Die Grünen bezeichnen etwa das Umwelt-, Verkehrs- und Energiedepartement (UVEK) oder das Innendepartement (EDI) als «Mammutdepartemente».
Anders klingt es bei CVP, FDP und SVP. Diese Parteien erwarten von einem neunköpfigen Bundesrat in erster Linie eines: höhere Kosten. «Eine Aufstockung der Anzahl Mitglieder im Bundesrat würde unweigerlich zu einer weiteren Aufblähung des Staatsapparates führen», schreibt die SVP.
Bei der CVP heisst es, in Zeiten angespannter Bundesfinanzen sei es nicht angezeigt, zwei zusätzliche Departemente aufzubauen. Die FDP präsentiert sogar Zahlen: Die beiden Departemente würden ihr zufolge jährlich wiederkehrende Mehrkosten von 34 bis 39 Millionen Franken verursachen, neben den einmaligen Kosten von rund 17 Millionen Franken.
Um den Bundesrat zu entlasten, fordert die CVP mehr Staatssekretäre. Die SVP schreibt, dass die Geschäftslast des Bundesrates seit 1848 selbstverständlich zugenommen habe. Gleichzeitig sei jedoch auch der Stellenbestand gestiegen. Neue Technologien erlaubten zudem ein effizienteres Arbeiten.
Auch das Argument der angemessenen Vertretung der Regionen und Sprachgruppen verfängt bei den Gegnern nicht: Dies sei zwar ein wichtiges Anliegen, schreiben FDP und CVP. Bereits heute heisse es aber in der Bundesverfassung, dass bei der Zusammensetzung des Bundesrats Rücksicht zu nehmen sei auf die verschiedenen Landes- und Sprachregionen.
Die Umsetzung dieser Bestimmung hänge nicht von der Grösse des Bundesrats, sondern vom Willen des Parlaments und der Parteien ab, schreibt die FDP. Auch die CVP sieht primär die Parteien in der Pflicht: Diese müssten auch valable Kandidaten aus wenig vertretenen Landes- und Sprachregionen präsentieren.
Allerdings bestehe gar kein Anlass zu Veränderungen, schreibt die FDP: Der Statistik zufolge seien französisch- und italienischsprachige Bundesräte über die Jahre hinweg sogar überproportional vertreten gewesen.
Dennoch will die parlamentarische Initiative neben der Vergrösserung des Bundesrates diesen Punkt in der Verfassung verbindlicher machen: Statt der nicht bindenden Formulierung «Rücksicht nehmen» soll es heissen: «Die unterschiedlichen Landesgegenden und die Sprachregionen sind im Bundesrat angemessen vertreten.»
Die CVP lehnt zwar die Vergrösserung des Bundesrates ab, würde aber die verbindlichere Formulierung dieser Bestimmung befürworten - sofern denn auf die Vorlage eingetreten wird.
Die SVP bezweifelt hingegen, dass die andere Formulierung etwas bringt: Da die Bundesratswahlen geheime Wahlen seien und auch blieben, sei fraglich, ob die verbindlichere Regelung die vorgesehene Wirkung entfalten werde. «Je nach Parteienkonstellation dürfte dies toter Buchstabe bleiben», schreibt die Partei.
Ausserdem sei absehbar, dass darüber gestritten würde, ob ein Bundesratskandidat auch wirklich als Vertreter dieser Sprachregion anzusehen sei: «Würde dies beispielsweise ein Tessiner erfüllen, der im Tessin aufgewachsen ist, jedoch in der Deutschschweiz studiert hat und seither dort arbeitet?», fragt die Partei.