Aufschiebung aufheben
Bafu geht gegen Wolf-Gerichtsentscheid vor

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) will die aufschiebende Wirkung im Rahmen der Beschwerden gegen die Wolfsabschüsse in Graubünden und Wallis aufheben. Es hat dazu beim Bundesverwaltungsgericht ein entsprechendes Gesuch deponiert.
Publiziert: 16.12.2023 um 10:13 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2023 um 10:14 Uhr
Das Bundesamt für Umwelt will die aufschiebende Wirkung aufgrund der Beschwerden gegen die Abschussbewilligung von Wölfen aufheben lassen. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER

Das Bafu bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Meldung von Radio SRF vom Samstag. Auf eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen hin hatte das Bundesverwaltungsgericht die Abschussbewilligungen für die Dauer des Verfahrens aufgeschoben.

Ursprünglich hatte das Bafu nach Prüfung der Gesuche aus Graubünden und dem Wallis dem Abschuss von zwölf kompletten Rudeln zugestimmt. Nur das Gesuch des Kantons Tessin, das gesamte Rudel im Onsernonetal abzuschiessen, war abgelehnt worden.

Seither wurden in Graubünden laut einer ersten Zählung acht von den 44 zum Abschuss freigegeben Wölfen getötet. Im Wallis wurden laut neusten Zahlen elf Wölfe von den rund 34, die ins Visier genommen worden waren, getötet.

Die beschwerdeführenden Organisationen Pro Natura, WWF, BirdLife und die Gruppe Wolf Schweiz sind der Meinung, dass Bund und Kantone den «Grundsatz der Verhältnismässigkeit und die wichtige Rolle, die das Raubtier im Waldökosystem spielt», missachten. Sie hatten beim Bundesverwaltungsgericht zwei Beschwerden gegen einige der vom Bafu erteilten Bewilligungen eingereicht.

(SDA)

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