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Auch ohne Blaulicht Gas geben
Polizisten sollen Verkehrsregeln missachten dürfen

Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute sollen sich nicht strafbar machen, wenn sie im Einsatz Verkehrsregeln missachten. Auch nicht, wenn sie auf Warnsignale verzichtet haben – sofern es dafür gute Gründe gab. Das fordert die Verkehrskommission des Nationalrats.
Publiziert: 21.01.2020 um 19:31 Uhr
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Auch Polizisten können heute bestraft werden, wenn sie im Einsatz zu schnell fahren und dabei Sirene oder Blaulicht nicht einschalten.
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Fährt ein Polizist im Einsatz zu schnell oder ignoriert ein Verkehrssignal, riskiert er heute eine Strafe, wenn er dabei Sirene oder Blaulicht nicht benutzt. FDP-Nationalrat Christian Lüscher (56) fordert jetzt mehr Spielraum für die Beamten. Denn Warnsignale machen manchmal wenig Sinn – beispielsweise wenn man einen Verbrecher nicht vorwarnen will.

«Der Chef der Waadtländer Polizei hat Alarm geschlagen und darauf hingewiesen, dass die aktuelle Rechtsprechung zur Folge hat, dass die Polizei daran gehindert wird, mutmassliche Straftäterinnen und Straftäter auf der Flucht zu stellen», schreibt Lüscher in seinem Vorstoss. Damit möchte er präzise Regeln im Gesetz verankern.

Präzisere Regeln gewünscht

Nun unterstützt die Verkehrskommission des Nationalrates Lüschers Vorstoss. Sie hat die parlamentarische Initiative mit 16 zu 8 Stimmen gutgeheissen. Die Verkehrskommission argumentiert, sie teile die Ansicht Lüschers, dass das geltende Recht den schwierigen Umständen der Mitglieder von Feuerwehr, Sanität, Polizei und Zoll zu wenig Rechnung trage. Mit Lüschers Vorstoss sollen die Fahrer sich nicht mehr strafbar machen, wenn es gute Gründe dafür gibt, auf Warnsignale zu verzichten.

Der Richter soll ausserdem die Strafe nach freiem Ermessen mildern können, indem er die Umstände berücksichtigt. Ganz von der Strafe befreit werden sollen die Fahrzeuglenker, wenn die Erfüllung der Aufgabe im besonderen öffentlichen Interesse lag – insbesondere bei Delikten gegen Leib und Leben oder bei Vermögensdelikten.

Mit dem gleichen Thema befasst sich auch der Bundesrat. Der Nationalrat hatte ihn mit der Überweisung eines Postulats von SP-Nationalrat Matthias Aebischer (52) beauftragt, die geltenden Bestimmungen zu überprüfen. Stimmt auch die Ständeratskommission Lüschers Vorstoss zu, können die parlamentarischen Arbeiten für eine Gesetzesänderung beginnen. (SDA/brb)

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