Nach dem Ständerat eilt nun auch der Nationalrat den Hoteliers zur Hilfe und stimmt der «Lex Booking» zu: Die enge Preisparitätsklausel in den Knebelverträgen soll verboten werden. Was heisst das? Hotelbetriebe können künftig wieder unternehmerischer agieren und autonom die Preise für ihre Zimmer festlegen. Sie dürfen dann ihre Zimmer auf der eigenen Webseite günstiger anbieten als auf den Online-Buchungsplattformen, bestätigt Christophe Hans, Leiter Wirtschaftspolitik von Hotelleriesuisse, gegenüber BLICK.
Der Entscheid geht auf eine Motion von CVP-Ständerat Pirmin Bischof (58, SO) zurück. Handlungsbedarf bestehe, weil es sich Hoteliers wegen der Digitalisierung nicht leisten können, auf Online-Vertriebsplattformen zu verzichten, heisst es in der Motion. Online-Anbieter wie Booking.com nützen diese Tatsache aus und verlangen deshalb teils sehr hohe Kommissionen und diktieren die Preise.
Mit dem heutigen Entscheid soll damit nun Schluss sein. Auch Deutschland und Frankreich haben bereits Schritte gegen die Knebelverträge von Online-Plattformen beschlossen. Im nördlichen Nachbarland hatte Markus Luthe vom Hotelverband Booking.com bereits in die Knie gezwungen, wie er im BLICK-Interview erklärte.
Booking.com nimmt umgehend Stellung
Hoteliers leisten für ihre Kunden mehr als die Online-Plattformen, sagen die Befürworter. Es sei nicht gerecht, wenn sie hohe Vermittlungskommissionen bezahlen müssen und erst noch in ihrer Preispolitik eingeschränkt werden, lautet das prominenteste Pro-Argument.
Die Gegner hingegen machten geltend, dass Wettbewerbskommission (WEKO) und Preisüberwacher die Situation beobachten und gegebenenfalls einschreiten. Ein Verbot sei ein Misstrauensvotum, sagte GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy (38, BE). Es sei nicht am Parlament zu entscheiden, ob missbräuchliches Verhalten vorliege.
Der Bundesrat sprach sich aus demselben Grund gegen die Motion aus. «Lassen wir die WEKO arbeiten», sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (65). Ein Verbot von Preisparitätsklauseln löse die Probleme aber nicht. Innovative neue Geschäftsfelder sollten nicht voreilig verboten werden. «Wer sich der Digitalisierung verschliesst, der gefährdet den Anschluss an die Wettbewerbsfähigkeit», sagte Schneider-Ammann.
In einer Medienmitteilung drückt die betroffene Booking.com ihr Bedauern über den Entscheid aus. Das Parlament bremse so den Wettbewerb und die nötige Transparenz bei den Zimmerangeboten ein, heisst es. Der Entscheid schade gerade kleinen und Familienhotels. Ausserdem würden den Konsumenten nun höhere Preise drohen.
Was bedeutet der Entscheid für Hotelgäste?
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, können die Hoteliers die Preise also wieder selber festlegen. Aber nicht nur das: «Durch die Wiederherstellung des Wettbewerbs unter den Vertriebskanälen könnten die Kommissionen mittel- bis langfristig sinken», meint Christophe Hans von Hotelleriesuisse weiter.
Der Entscheid stärkt also die Stellung der Hoteliers. Was aber die Auswirkungen auf die Hotelgäste sind, wird sich erst noch zeigen. BLICK erklärt Ihnen bereits heute, wie Sie das beste Hotelzimmer finden:
Destination bestimmen, dann auf Vergleichsplattformen das passende Hotel suchen und die Preise vergleichen.
Buchen Sie dann direkt beim Hotel: So können Sie Wünsche rund um das Zimmer und den Service direkt anbringen. Bereits vor der Ankunft ist alles geregelt.
Fragen Sie nach Spezialkonditionen: Seien Sie mutig und fragen Sie nach Rabatten. Viele Hotels werden Ihnen entgegenkommen.
Bauen Sie eine persönliche Beziehung mit dem Hotel auf. Stammgäste werden bevorzugt behandelt.