Diese Lösung hatte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) vorgeschlagen. Nach dem Ja beider Räte zu einem entsprechenden Vorstoss ist nun der Bundesrat am Zug. Er soll gemäss Motionstext die verfassungsrechtlichen und/oder gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung einer landesweiten Erdbebenversicherung mittels einem System der Eventualverpflichtung schaffen.
Demnach würden alle Hausbesitzer verpflichtet, bei einem schweren Erdbeben eine Prämie zu zahlen. Blieben schwere Erdbeben aus, entstünden für die Hausbesitzer keine Kosten. Die Kosten für die einzelnen Eigentümer blieben bei diesem System überschaubar, sagte Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR). Die Fragen der genauen rechtlichen Ausgestaltung könnten noch geklärt werden.
Eine Minderheit lehnte den Vorstoss ab. Schon heute sei es für alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern möglich, eine Erdbebenversicherung abzuschliessen, sagte Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG). Die Verantwortung solle bei den Privaten bleiben. «Eine vom Staat verordnete obligatorische Vollkasko-Versicherung ist der falsche Weg.»
Der Bundesrat hat ebenfalls grundsätzliche Bedenken, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Eine obligatorische Erdbebenversicherung sei seit 25 Jahren nicht mehrheitsfähig, gab er zu bedenken. Ein Grund dafür sei, dass es heute gute private Modelle gebe. Zudem könne dann immer noch eine Lösung gefunden werden, wenn ein grosses Erdbeben tatsächlich eintreten würde.
Vom Tisch ist eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft, die eine nationale obligatorische Erdbebenversicherung einführen wollte. Das Geschäft wurde von beiden Räten abgelehnt.
In der Diskussion sind sich alle in einem Punkt einig: Es besteht ein erhebliches Risiko für ein seltenes, grosses Erdbebenereignis in der Schweiz mit weitreichenden Schäden. Experten gehen von weit über 50 Milliarden Franken aus.
(SDA)