Auch Nationalräte dafür
Bei Strommangel sollen Angestellte auch nachts arbeiten

Mitte-Ständerätin Andrea Gmür will das Arbeitsgesetz lockern, um für eine Energie-Notlage gewappnet zu sein. Nach dem Ständerat spricht sich auch die zuständige Nationalratskommission dafür aus.
Publiziert: 31.01.2023 um 18:34 Uhr
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Aktualisiert: 31.01.2023 um 22:29 Uhr
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Die Luzerner Ständerätin Andrea Gmür hat den Vorschlag eingebracht.
Foto: keystone-sda.ch

Droht der Schweiz der Blackout, sollen Unternehmen ihre Angestellten einfacher in der Nacht und am Sonntag einsetzen können. Das findet nach dem Ständerat auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats.

Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission dem Nationalrat am Dienstag empfohlen, eine entsprechende Motion der Luzerner Ständerätin Andrea Gmür (58, Mitte) anzunehmen.

Die Kommissionsmehrheit argumentiert laut Communiqué, dass eine vorausschauende Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen nötig sei. Dies, damit der Bundesrat in einer Krisensituation nicht Notrecht beschliessen müsse. Eine Minderheit will keine Aufweichung des Arbeitsgesetzes und befindet die jetzigen Möglichkeiten für Nacht- und Sonntagsarbeit für ausreichend.

Um Energiespitzen zu brechen

Gmür will eine zeitlich befristete Anpassung des Arbeitsgesetzes. Dies im Sinn, dass eine Energiemangellage als «dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit» definiert wird. Während einer Energiemangellage könne es für Unternehmen nötig sein, die Arbeiten dann zu erledigen, wenn sonst kein grosser Energieverbrauch vorhanden sei, schreibt die Luzerner Ständerätin im Motionstext.

Bei der Beratung im Ständerat sagte Gmür, das Sonntags-Arbeitsverbot solle nicht unterlaufen werden. Ihr sei der Sonntag heilig. Es gehe aber darum, für Unternehmen Planungssicherheit zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. Der Ständerat stimmte dem Vorstoss Mitte Dezember mit 22 zu 11 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu. (SDA/lha)

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