Der «Inländervorrang light» war ein Pfeiler bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Arbeitgeber müssen den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eine ausgeschriebene Stelle melden – bei einer Arbeitslosenquote von mehr als acht Prozent in ihrer Branche. Jetzt präzisiert der Bundesrat: Die Meldepflicht gilt auch für Mini-Jobs.
Die Folgen dieses Entscheids sind bedeutend: Auch Privathaushalte, die eine Putzkraft oder einen Gärtner für ein paar Stunden die Woche anstellen wollen, müssen dies als offene Stelle beim RAV melden. «Ich finde das so blöd. Das war nicht das Ziel des Parlaments», ärgert sich FDP-Nationalrätin Isabelle Moret (47, VD) gegenüber Radio SRF.
Bundesrat will Kleinstpensen nicht ausklammern
Moret verlangte vom Bundesrat deshalb, diese Kleinstpensen aus der Stellenmeldepflicht auszunehmen. Die Landesregierung stellt sich aber auf den Standpunkt, dass sich das Parlament bewusst dagegen entschieden habe.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) fügt an: «Das bedeutet, dass auch Gartenarbeiten, Betreuungsarbeiten oder Nachhilfeunterricht von der Meldepflicht nicht ausgeschlossen werden können, sofern es sich um reguläre Anstellungen handelt.»
Saftige Busse, wenn Meldepflicht missachtet wird
Moret befürchtet einen bürokratischen Leerlauf, wenn der Inländervorrang so umgesetzt wird. «Die RAV werden so viele Anmeldungen haben! Nachher können sie ihren echten Job nicht mehr machen.» Da der Bundesrat an seiner Umsetzung festhält, prüft die Waadtländerin, eine Gesetzesänderung anzuregen.
Bis zu solch einer allfälligen Gesetzesänderung gilt aber die strenge Stellenmeldepflicht. Diese tritt per 1. Juli in Kraft. Wer sich ab dann selbst bei Mini-Jobs nicht an die Meldepflicht hält, muss mit einer saftigen Busse von bis zu 40'000 Franken rechnen. (duc)